Belehnung des Johann Albrecht von Raschkau für seine Schwester Anna mit der Sörmischen Feldmark durch Christian II., Herzog von Sachsen
Signatur
SB-MLL A.1694-04-15
Datierung
15.04.1694
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Johann Albrecht von Raschkau, Leutnant, als Lehnsträger für seine Schwester Anna Christine (Annen Christinen) von Rodewitz, hat den Aussteller gebeten, die ihr von Jost Heinrich von Karas, Stallmeister des Ausstellers, in dem Oberamts-Rezeß von 1692 September 8 in Lübben, publiziert 1693 Oktober 15, festgestellte vollständige Abfindung der aus dem Gut Schenckendorff überlassenen Sörmischen Feldmark, samt dem darauf erbauten Vorwerk vor Gersdorff gelegen und das Pfarrlehn zu Wilde mit allen Gnaden, Rechten, der Ober- und Niedergerichtsbarkeit und allem Zubehör, wie es Hans (Hannß) Friedrich von Löben und dessen Vorfahren bisher innegehabt hatten, zu verleihen. Dieser Bitte wird hiermit stattgegeben. Der Aussteller als regierender Markgraf der Niederlausitz belehnt hiermit den von Raschkau als Lehnsträger mit der Sörmischen Feldmark samt dem darauf erbauten Vorwerk vor Gerßdorff sowie dem Pfarrlehn zu Wilde mit allen Rechten und allem Zubehör an Stelle der Anna Christine von Rodewitz. Auf ihre Bitte hin werden ihr Ehemann Kaspar Siegmund (Caspar Siegmunden) von Rodewitz, Oberstleutnant, ihr Bruder Johann Albrecht von Roschkau, Leutnant, Kuno Christoph (Cuno Christophen) von Birckholz, Generalleutnant, und Georg Friedrich von Birckholz, Oberstleutnant, und alle ihre männlichen Leibes-Lehnserben dergestalt belehnt, dass im Fall des Versterbens der Anna Christine ohne männliche Leibes-Lehnserben die Sörmische Feldmark auf die Vorgenannten und ihre Leibes-Lehnserben als Gesamthänder kommen soll gemäß Lehnrecht und Landesgewohnheit. Dies erfolgt unbeschadet der Rechte des Ausstellers, seiner Erben und der nachfolgenden Markgrafen der Niederlausitz. Der Lehnsträger hat den Lehnseid geleistet. Belehnungszeugen sind der Präsident und die Räte der Oberamtsregierung in der Markgrafschaft Niederlausitz Otto Hieronymus von Stutterheim zu Oggrosa, Bolschwitz und Schellritz, Willibald von Houwaldt, Otto Wilhelm Schenk, Herr von Landsberg zu Leuthen und Teupitz, Lic. Gottfried Mußigk zu Hohendorff und Frauenberg, und Johann Weise. Ankündigung der Siegelung mit dem Siegel der Oberamtsregierung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: hellrotes, verschmolzenes S in Holzkapsel ohne Deckel
Maße: 57 x 35,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1694 April 15, Lübben
SB-MLL A.1694-04-15 – Belehnung des Johann Albrecht von Raschkau für seine Schwester Anna mit der Sörmischen Feldmark durch Christian II., Herzog von Sachsen