Friedrich [II.] August von Sachsen belehnt Johann Georg Benade mit einem Wohnhaus bei dem Hammerwerk Schönheyde
Signatur
SB-MLL A.1739-10-28
Datierung
28.10.1739
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Belehnung im Namen Friedrich August II., Sachsen, Kurfürst, König von Polen, durch Christian Ehrenfried Bock, Kommissions-Rat und Kreis-Amtmann des erzgebirgischen Kreises (des erzgebürgischen Creißes). Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, hatte Hans (Hanns) Joachim Friedrich von Beust auf Obergöltzsch (Ober-Gölzsch) ein Wohnhaus bei dem Hammerwerk Schönheyde nebst zugehöriger Mahl- und Schneide-Mühle, Wirtshaus und Klözer Plan zugestanden. Ausgenommen war die halbe Gerichtsbarkeit und die peinlichen Sachen, die dem Ober-Gericht und der Lehengerichtsbarkeit zusteht. Diese sind bei dem vorigen Verkauf vom kurfürstlichen Haus Sachsen dem Rittergut Obergöltz reserviert worden, wegen bestimmter Gründe und gegen ein jährliches Deputat an Wildbret samt den damit verbundenen Nutzungen und Einkünften an Erb- und Lehenszins, auch Strafgeldern, Gerechtigkeiten und Befugnisse, wie sie seine Vorgänger gehabt haben. Der Rezess von 1674 April 30 regelt, dass die Beamten in Schwarzenberg die halbe - und in Strafsachen die ganze - Obergerichtsbarkeit und Lehen-Gerechtigkeit ausüben, etwa wenn ein Tausch oder Kauf vorgenommen wird, oder sich ein Todesfall auf Seiten des Lehnsherrn oder Lehensmannes ereignet. Nach dem Tod von Christine Katharina (Christinen Catharinen), Ehefrau von Titularherr Johann Georg Benade (Benadens) auf Schmölln, Kauf- und Handelsherr zu Bautzen (Baudissin) 1737 November 30, sind die oben genannten Grundstücke an den Witwer Johann Georg Benade an ihn selbst und kraft väterlicher Gewalt für die drei gemeinsamen unmündigen Töchter Dorothea Hedwig (Dorotheen Hedwigen), Johanna Dorothea (Johannen Dorotheen) und Christina Dorothea (Christinen Dorotheen) als Lehen übergegangen. Innerhalb der vierwöchigen Meldefrist zur Vermeidung des Verfalls der Lehen und zur Wiederbelehnung hat er sich 1737 Dezember 15 und persönlich Dezember 16 bei dem hiesigen Kreisamt schriftlich gemeldet und das Lehnsgeld von 21 guten Silbergroschen 1737 Dezember 19 bezahlt. Benade hat gebeten, ihn unter Ausschluss seiner Kinder allein zu belehnen. Dagegen hat der Aussteller 1738 Oktober 4 durch einen Brief an den König Bedenken vorgetragen. Gemäß einer zu den Akten genommenen Vollmacht ist Johann Siegmund Reinwarth (Reinwarthen), königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Oberförster in Schönweyde, als Vertreter an Amtsstelle erschienen und hat die Belehnung für die Kinder entgegengenommen. Zum Lehensträger ist Christian Gottlieb Groß, königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Oberförster in Burghardsgrün eingesetzt worden. Für die Lehensstücke, also die Mahlmühle mit drei Mahl-Gängen, Schneide- und Brettmühle, Wirtshaus und Klözer-Plan, wo jetzt das Wohnhaus und einige kleine Häuschen stehen, gemäß den Lehensbriefen des Kreisamtes Schwarzenberg von 1708 Februar 8, 1734 April 29 und 1735 Januar 25 und dem Rezess von 1674 April 30 ist das Dominium eingeräumt worden und, nachdem er sich dazu bereit erklärt hatte, Oberförster Groß als Lehnsträger eingesetzt worden. Gemäß dem zwischen August (AVGVSTO), Kurfürst von Sachsen, und den Herren Hans Friedrich (Hannß Friedriche), Christoph Günther und Friedrich Sebastian, Edle von der Planitz auf Obergöltzsch 1560 Dezember 23 in Dresden geschlossenen Kaufvertrag darf im Umkreis von einer halben Meile um die Mühle keine andere Mühle gebaut werden. Vom vorigen Besitzer ist der Wald vom Verkauf ausgenommen worden, so dass nach dem ersten Lehns-Brief von 1577 samt der Fischerei im Mühlgraben und den Klözer-Plan sowie dem halben Ober-Gericht und dem ganzen Erb- und Niedergericht, außer der peinlichen Sachen, die dem Kreisamt Schwarzenberg vorbehalten sind, die Rechtsprechung von Benad und seinen Kindern je zur Hälfte ausgeübt wird. Die Mühle wird an Benads Kinder verliehen mit allen bisherigen Gerechtigkeiten wie Schlachten, Backen, Brauen, Ausschenken und anderen Rechten. Dafür sind an das Amt Schwarzenberg jährlich sechs Groschen Zins, je zur Hälfte zu Walpurgis und Michaelis zu zahlen. Weitere Balstungen sind ausgeschlossen. Was aus den alten Lehnsbriefen hier nicht enthalten ist, ist aufgeboben. Siegelung mit dem hiesigen größeren Amtssekret sowie Unterzeichnung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne
Maße: 30 x 40 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1739 Oktober 28, Schwarzenberg
SB-MLL A.1739-10-28 – Friedrich [II.] August von Sachsen belehnt Johann Georg Benade mit einem Wohnhaus bei dem Hammerwerk Schönheyde