Belehnung des Johann Kasimir Karl von Rippurg durch Friedrich IV., Kurfürst von der Pfalz mit einem Teil der Zehnte an Möncheweßheim
Signatur
SB-MLL A.1594-04-08
Datierung
08.04.1594
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehensbestätigung. Der Aussteller bekennt mit diesem offenen Brief, dass er nach dem Tod seines Vetters, [Ersatz-]Vaters und gewesenen Vormunds Pfalzgraf Johann Kasimir (Casimirs) Karl (Carle) von Rippurg, für diesen selbst, seine Brüder Ruprecht, Batt Ludwig und Georg Ludwig sowie seinen Vetter Sebastian auf untertäniges Ansuchen ihren Teil der Zehnt in Möncheweßheim, den der verstorbene Hans (Hannß) von Rippurg hinterlassen hat, mit Ausnahme der kurfürstlichen Pfalz, mit allen Rechten daran zu Mannlehen verliehen hat. Dieses rührt sowohl von dem Kurfürstentum der Pfalzgrafschaft bei Rhein, als auch von der Herrschaft Strahlenberg (Stralenberg) her. Dieser Zehnt soll allzeit vom Aussteller und nach seinem Tod von den nachfolgenden Pfalzgrafen bey Rhein, die des Heiligen Römischen Reichs Erztruchsessen und Kurfürsten sind, verliehen sein. Der Lehnsnehmer Karl von Rippurg hst die Einhaltung der Lehnspflichten für sich sowie seine Brüder und Vettern beeidet. Siegelankündigung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: hellrotes S (ca. 7 cm Durchmesser) mit kleinen Randausbrüchen unten links in hellbrauner Holzkapsel ohne Deckel
Maße: 52 x 19 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1594 April 8, Heidelberg
SB-MLL A.1594-04-08 – Belehnung des Johann Kasimir Karl von Rippurg durch Friedrich IV., Kurfürst von der Pfalz mit einem Teil der Zehnte an Möncheweßheim