Belehnung des Johann Philipp Ernst Groschlag von Dieburg durch Lothar Franz, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, mit dem Dorf Messel
Signatur
SB-MLL A.1697-12-23
Datierung
23.12.1697
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehnbrief. Nach dem Tod seines Amtsvorgängers Anselm Franz [von Ingelheim], Kurfürst und Erzbischof von Mainz, hat der Aussteller Johann Philipp Ernst Groschlag (Johann Philipß Grosschlag) von Dieburg, Freiherrn, Sohn des verstorbenen Johann Philipp Groschlag (Johann Philipsen Grosschlag) von Dieburg, das nachbenannte Mannlehn verliehen. Diese Belehnung erneuert der Aussteller gemäß den, den Vorfahren des Empfängers darüber ausgestellten Briefen. Das Lehn rührt von dem Erzstift und insbesondere von der Herrschaft Königstein her und umfasst das Dorf Messel mit allen Rechten und Zubehör und mit allen Rechten, die die Groschlags von Messel in der Rotheimer (Rothheimer) March haben. Der Empfänger hat das Mannlehen durch seinen adeligen Bevollmächtigten entgegengenommen und den Lehneid zu Gott und den Heiligen geleistet. Siegelankündigung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: wohlerhaltenes hellrotes Thronsiegel (10,5 cm) in leicht beschädigter beschnitzter Holzkapsel ohne Decke
Maße: 61,5 x 24,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1697 Dezember 23, Mainz (Mayntz)
SB-MLL A.1697-12-23 – Belehnung des Johann Philipp Ernst Groschlag von Dieburg durch Lothar Franz, Kurfürst und Erzbischof von Mainz, mit dem Dorf Messel