Belehnung des Konrad Katschenreüther mit dem ganzen Lebendzehnt und dem halben Totenzehnt zu Forstlahm und zwei kleinen Weihern zu Zettlitz
Signatur
SB-MLL A.1648-11-01
Datierung
01.11.1648
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Belehnung mit dem ganzen Lebendzehnt und dem halben Totenzehnt zu Forstlahm (Forstlahmb) und zwei kleinen Weihern zu Zettlitz unter Wartenfels (Warttenfels) gelegen, vormals Mannlehen von Johann (Johann) Franckenberger, Kastner zu Stadtsteinach (Stattsteinach), und nach seinem Tod seines Sohnes Johann Franckenberger, fürstlich Bambergischer Vogt zu Marktleugast (Marckhtleügast). Der Fürst hat 1648 Juli 17 folgende Urkunde ausgestellt: Er hat bei dem Aussteller und seinen Verwandten angeregt, das Mannlehn über Zins und Weiher als Zinslehen zu verlehnen. Entsprechend haben jene das Lehn durch Konrad (Conrad) Katschenreüther, Kastner zu Stadtsteinach (Stattsteinach), rekognoszieren lassen. Deshalb bekennt Wolf Gerhard von Guttenberg auf Mahalesreuth, Ältester seines Geschlechts, dass er Konrad (Conrad) Katschenreüther, Kastner zu Stadtsteinach, mit dem Zinslehn über den ganzen Lebenszehnt und den halben Totenzehnt zu Forstlahm und zwei Weihern zu Zettlitz (Zettlitz) belehnt hat. Der Zehnt ist für 700 Gulden und die Weiher für 60 Gulden veräußert worden und von Johann Franckenberger, Vogt von Marktleugast übergeben worden. Das Lehnsrecht des Ausstellers wird mit 200 Gulden angesetzt. Dafür ist ihm und nachfolgend jedem Ältesten des Geschlechts jährlich ein halber Gulden Erbzins zu Michaelis nebst der Steuer nach jetziger Lehnstaxe und Abgabe bei jedem Todesfall des Lehnsherrn oder des Lehnsträgers usw. zu entrichten. Ankündigung der Siegelung und eigenhändigen Unterzeichnung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S, Pergamentstreifen vorhanden sowie verso runder Abdruck mit etwa 9,5 cm Durchmesser
Maße: 63 x 23,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1648 November 1, Guttenberg
SB-MLL A.1648-11-01 – Belehnung des Konrad Katschenreüther mit dem ganzen Lebendzehnt und dem halben Totenzehnt zu Forstlahm und zwei kleinen Weihern zu Zettlitz