Belehnung des Melchior von Muschwitz zu Petershain mit einem Drittel des Dorfes Petershain durch Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg
Signatur
SB-MLL A.1644-10-22
Datierung
22.10.1644
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Lehnbrief. Belehnung des Melchior (Melcheric) von Muschwitz zu Petershain (Petershayn) und seiner männlichen Leibeslehnserben mit einem Drittel des Dorfes Petershain, das er mit dem vorherigen Konsens des Ausstellers von den Vormündern des verstorbenen unmündigen Oswald (Oßwalden) von Loben (Lobens) zu Greifendorf (Greifendorff) gekauft hat mit allem Zubehör und allen Rechten, wie es der Verkäufer und vorige Besitzer unangefochten besessen und genutzt hat. Die Belehnung kraft dieses Briefes erfolgt mit allen Nutzungen, Gerechtigkeiten und Gerichten durch den Aussteller und für seine Nachfolger als Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg als Mannlehen nach Lehnsrecht und Gewohnheit. Mitbelehnt wird auch des verstorbenen Bruders Heinrich Sohn, nämlich Hans Kaspar (Hansen Casparn) von Muschwitz und seine männlichen Leibeslehnserben zur gesamten mit dem oben genannten Drittel. Die Rechte des Ausstellers und Dritter dürfen nicht beeinträchtigt werden. Siegelankündigung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: dunkelrotes Allianz-S in hellbrauner Wachsschale mit Randausbrüchen
Maße: 40 x 24 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1644 Oktober 22, Feste Küstrin (Veste Cüstrin)
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1644-10-22 – Belehnung des Melchior von Muschwitz zu Petershain mit einem Drittel des Dorfes Petershain durch Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg