Belehnung von Hans Georg von Bicken und Joachim von Schönenburg als Vormünder für Anton und Joachim von Wildberg mit dem Haus Voigtsberg
Signatur
SB-MLL A.1594-05-05
Datierung
05.05.1594
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehensbestätigung. Der Aussteller und das Kapitel des Domstifts von Mainz hatten Anton von Wildberg (Anthonio von Wildtberg), verstorbenen Domkustos und Kämmerer, 1585 mit dem erzbischöflichen und erzstiftischen Haus Voi(g)tsberg/Fatzberg (Vaitzberg) mit den zugehörigen Gütern auf Lebenszeit überlassen. Nach seinem Tod sollte sein Vetter und Sohn des verstorbenen Hans Valentin (Valtins) von Wildberg (Wildtberg), Anton von Wildberg (Anthonio von Wildtberg), und dessen männliche leibliche Lehnserben absteigender Linie mit dem Haus Voi(g)tsberg/Fatzberg (Vaizberg) samt zugehörigen Gütern als dann [ersatzweise] dessen Bruder Joachim von Wildberg (Joachimen von Wildtberg) und dessen männliche leibliche Lehnserben absteigender Linie belehnt werden. Alle über die bewilligten Aufwendungen hinaus getätigten Baukosten des verstorbenen Kustos werden nicht erstattet. Der junge Vetter hat das Haus und Schloss in gutem Bauzustand zu erhalten. Der Aussteller kann auch Anordnungen zur Erhaltung treffen. Dieser Bewilligungsbrief ist von Montag, 1585 Juli 8. Nach dem unlängst eingetretenen Tod des Domkustos haben die Vormünder der Brüder Wildberg den kurfürstlichen Vitztum des Landes Rheingau Hans Georg von Bicken und Joachim von Schönenburg gebeten, ihren unmündigen Pflegesöhnen Schloss und Haus Voi(g)tsberg/Fatzberg als Lehen zu überlassen. Dazu gehören dreieinhalb Morgen Weingarten mit fränkischem Gewächs am Schloss, sieben Morgen Weingarten, ungefähr in der Poßbach etwas weg vom Schloß, darauf vorher ein Häuslein und Hofgütlein, das Hunenfeldt genannt, gestanden hatte, dazu wüste Felder und Wiesen am Leuters. Die Belehnung durch den Aussteller und das Domstift Mainz ist wie von den Vormündern erbeten gemäß dem Begnadigungsbrief von 1585 erfolgt. Vitztum Hans Georg von Bicken hat daraufhin für sich und kraft der übergebenen Vollmacht seines Mitvormunds Joachim von Schönenburg den Lehnseid geleistet. Wenn die Mündel (Pupillen) volljährig geworden sind, sollen sie selbst das Lehen empfangen. Siegelung durch den Aussteller.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: braunes Thronsiegel des Ausstellers mit Randschaden in beschädigter Holzkapsel ohne Deckel
Maße: 60,5 x 34 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1594 Mai 5, Aschaffenburg
SB-MLL A.1594-05-05 – Belehnung von Hans Georg von Bicken und Joachim von Schönenburg als Vormünder für Anton und Joachim von Wildberg mit dem Haus Voigtsberg