Belehnung von Martin und Erdmund-Gottlob Krüger, Markgrafen von Brandenburg, mit Frauendorf durch Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg
Signatur
SB-MLL A.1689-05-31
Datierung
31.05.1689
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Lehenserneuerung. Der Aussteller hat nach dem Tod seines Vaters Friedrich (Friederich) Wilhelm, [der Große] Kurfürst, auf Bitten von Martin (Martinen) Krüger, Sohn des verstorbenen Martin [Krüger], für sich und Erdmund-Gottlob (Gottloben) Krüger, unmündiger Sohn des verstorbenen Peter [Krüger], Vettern, unter Zusage der Abstattung der Lehnspflichten bei Erlangung der Volljährigkeit um gesamthänderische Belehnung mit dem Mannlehen Frauendorf (Frauendorff) gebeten. Das Lehen mit allem Zubehör hatte der Großvater des Lehnsnehmers mit Zustimmung des Vaters des Ausstellers von Hans (Hansen) von Löben gekauft, der es, wie seine Vorfahren, zu Lehen hatte. Der Aussteller belehnt beide Vettern gesamthänderisch mit dem Dorf und den Gütern für sich und die nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg. Siegelung mit dem Lehns-Sekret der Neumark.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 52,5 x 30,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1689 Mai 31, Küstrin (Cüstrin)
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1689-05-31 – Belehnung von Martin und Erdmund-Gottlob Krüger, Markgrafen von Brandenburg, mit Frauendorf durch Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg