Belehnungskonsens von Kaiser Ferdinand I. für Balthasar, Fürstbischof von Breslau
Signatur
SB-MLL A.1558-04-23
Datierung
23.04.1558
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Belehnungskonsens. Der Aussteller bestätigt, auch als König zu Böhmen (Beheimb) und Herzog in Schlesien (Slesien), dass er Balthasar [von Promnitz], Bischof von Breslau (Preßlaw), kaiserlichen Rat und obersten Hauptmann in Ober- und Niederschlesien, die verpfändeten Leibeslehen, nämlich die Herrschaften Sorau (Soraw) und Triebel (Tribl) in der Markgrafschaft Niederlausitz (Nider Lausitz) als Erblehen gegeben hat. Das Fürstentum Sagan samt Priebus (Prebuß) und Naumburg (Naunburg) hat des Aussteller dem Bischof als Pfand für 20 Jahre überlassen. Darüber hat der Aussteller eine Kauf-, Lehens- und Pfandverschreibung in Prag [15]58 am Georgstag ausgefertigt. Auf dessen Bitte hat der Aussteller dem Bischof testamentarische und pfandweise Verfügungen über die genannten Herrschaften und das Herzogtum erlaubt. Der Aussteller gestattet als König und als Herzog von Schlesien, dass der Bischof die Herrschaften Sorau und Triebel samt Zubehör und dem, was dieser noch dazu erwerben wird, verkaufen und tauschen darf, doch nur zu Lehensrecht. Das gleiche gilt für das Fürstentum Sagan. Alle genannten Gebiete darf der Bischof nur Personen überlassen, die der Krone Böhmen zugetan und im Land und Reich ansässig sind oder in fremden Fürstentümern und Landen keinen Grundbesitz haben. Siegelung mit dem königlichen Siegel. Datierung: "An Sannd Georgen des heilligen Ritters tag".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: Herzstück (Wappen und Helmzier) des roten S in hellbraunen Wachsbett an rot-weißer Seidenschnur
Maße: 52 x 35 cm
Sprache
Deutsch
Personen
Altsignatur
1558 April 23, Schloss Prag
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1558-04-23 – Belehnungskonsens von Kaiser Ferdinand I. für Balthasar, Fürstbischof von Breslau