Bestätigung der Privilegien eines erblichen Freihauses in der Heiliggeiststraße in Berlin für die Witwe von Hammerstein und Tochter
Signatur
SB-MLL A.1713-05-26
Datierung
26.05.1713
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Bestätigung eines Freihauses mit allen Privilegien in der Heiliggeiststraße in Berlin. Das ursprünglich von Markgraf Johann Georg 1582 seiner Kammerdienerin Euphrosine Möhme und ihrem Ehemann, dem Hof-Instrumentisten Joachim Mors erblich zugeteilte Freyhaus, dessen verschiedene Nachbesitzer, der Küstriner Gardehauptmann Joachim Senft, Graf Alexander von Hacke und der Geheime Kammerdiener Philipp Heinrich von Hammerstein jeweils das Privileg erneuert bekommen hatten, wird nun für die Witwe Hammerstein, ihre Tochter und deren Ehemann anläßlich des Regierungsantritts des Ausstellers erneuert als Freihaus, also mit Befreiung von Abgaben, Braugerechtigkeit, Grnehmigung zum Bier-Ausschank und -Verkauf etc.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 26 x 35,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1713 Mai 26, Berlin
SB-MLL A.1713-05-26 – Bestätigung der Privilegien eines erblichen Freihauses in der Heiliggeiststraße in Berlin für die Witwe von Hammerstein und Tochter