Bestätigung des alten Herkommens für alle Untertanen des Schwoicher Viertels im Landgerichtsbezirk Kufstein
Signatur
SB-MLL A.1719-04-28
Datierung
28.04.1719
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Beurkundung für alle Untertanen des Schwoicher Viertels im Landgerichtsbezirk Kufstein (Kuefstain). Bestätigung des alten Herkommens, gemäß dem sie ihre und ihrer Angehörigen Handschläg und Hochzeiten, die in dem dortigen Gotteshaus vorgenommen werden, selbst zu Hause ausrichten dürfen, wenn sie den hierzu benötigten Wein an dem Ort kaufen, wo das Umbgelt bezahlt wird. Das erfolgt gemäß der unter beeder O. O. Weesen am 17. März 1676 bestätigten Verordnung und Befehl für Christoph Koller von Kollegg, Innthaler Umgelt-Einnehmer. ... [Wir, kaiserliche und königliche Präsidenten, Kanzler, Regenten und Hofkammerräte der O. O. Lande ...]
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: rotes S mit leichtem Randschaden links in Holzkapsel mit Deckel
Maße: 75,5 x 33 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1719 April 28, Innsbruck (Yhnsprugg)
SB-MLL A.1719-04-28 – Bestätigung des alten Herkommens für alle Untertanen des Schwoicher Viertels im Landgerichtsbezirk Kufstein