Schadloserklärung von Eberlin von Greiffenstein für Heinrich, Graf zu Lützelstein
Signatur
SB-MLL A.1379-06-27
Datierung
27.06.1379
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Der Aussteller hat einen Eid geleistet, dass er Heinrich, Graf zu Lützelstein (Luczelnstein), von allem Schaden und allen Kosten, die er im Zusammenhang mit einer Schuldübernahme erlitten hat oder erleiden wird, freistellt. In einem Verbündnis zwischen dem Aussteller, dem Grafen und anderen Mitschuldnern sind sie eine Gesamtschuld gegenüber Hannemann von Müllenheim (Mulnheim), einem Ritter, wegen des Dorfes Snersheim eingegangen. So weist es der darüber gemachte Kaufbrief aus. Wenn der Aussteller dem Grafen gegenüber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, darf dieser, seine Erben und seine Helfer den Aussteller, seine Erben und seine Güter, Liegenschaften und Fahrnis, und seine Leute und deren Güter mit geistlichem und weltlichem Gericht, oder ohne Gericht, angreifen, bekümmern und pfänden, solange und siviel, bis sein Schaden und seine Unkosten gänzlich ersetzt sind. Der Aussteller gelobt zudem, seinen Bruder, Petermann (Pet[er]man) von Greiffenstein (Griffenstein), der noch im Gefängnis ist, sobald dieser heraus kommt, dazu anzuhalten, dasselbe zu beeiden und zu besiegeln. Siegelung durch den Aussteller. Datierung: "An dem nehsten Mentag nach sant Johans tag zu Sungihten".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: olivgrünes Wachssiegel
Maße: 42,5 x 14,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1379 Juni 27, [o.O.]
SB-MLL A.1379-06-27 – Schadloserklärung von Eberlin von Greiffenstein für Heinrich, Graf zu Lützelstein