Ehevertrag zwischen Jakob, Sohn von Roger von Mersey und Margarethe, Tochter von Gerhard von Brandenburg
Signatur
SB-MLL A.1505-02-10
Datierung
10.02.1505
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ehevertrag im Namen der Dreifaltigkeit. Im Sakrament der Ehe sollen zusammenkommen Jakob (Jacob), ältester Sohn von Roger von Mersey und Johanna (Jehannen) von Schöinfeltz [oder Schindeltze o. ä.], einesteils, und Jungfrau Margarethe (Margrete), Tochter des verstorbenen Gerhard (Gerhardten), Herrn von Vttingen, und Elisabeth (Elizabeten) von Brandenburg, Frau zu Stolzenburg (Stoltzenbourch), Witwe von Vttingen, anderntheils, mit Zustimmung von Margaretes Vater und Mutter und Bernhard (Bernhart) von Burscheid (Bourscheit), Ritter und Richter der Edlen dieses Herzogtums Luxemburg (Lutzenbourch), Jasper vom Haenen, Domher von Trier und Herr zu Cons, und Peter Pastoir von Vttingen. Freiwillig und zur Vermeidung künftiger Zwietracht vereinbaren beide Seiten folgendes: 1.) Sofern die Kirche der Ehe zustimmt soll Jakob in diese alles einbringen, was ihm von seinen Eltern Rogier und Jehenetten von Schniedeltz als ältestem Sohn zusteht. Quentin (Quintinen) von Apremont (Appremont), die verstorbene erste Gemahlin Jakobs hatte das hillichts Gut Fryanville mit allen Nutzungen und allem Zubehör ihrer Tochter Jehenne hinterlassen. Während deren Minderjährigkeit sollte das Gut von Jakob und seiner nächsten Ehefrau verwaltet werden. Sollte Jakob sterben, ohne Kinder von Margrete zu haben, soll dieser als Wittum lebenslang die Hälfte der hinterlassenen Güter zustehen ohne Einrede anderer Erben Jakobs. Sollte Margrete, Tochter von Uttingen, ohne Liebeserben zuerst sterben, soll Jakob lebenslang das Schloss und das Haus zu Lympach als Wohnsitz behalten und zusätzlich 50 Gulden jährliche Rente, zu 32 neuen lutzenburger grois je Gulden und hat das Gebäude in gutem Zustand zu halten. Wenn beide ohne Leibeserben stürben, sollen die Erben eines jeden nach Landrecht erben. Sollten beide Kinder mit einander haben und ein Ehegatte stürbe, soll der andere Elternteil die Kinder bei sich behalten und die Güter nutzen, ohne rechenschaftspflichtig zu sein. Heiratet der überlebende Ehegatte erneut, sollen die nächsten Verwandten die Kinder und die hinterlassenen Güter des Erstverstorbenen zu sich nehmen und dem überlebenden Ehegatten die andere Hälfte lebenslang als Wittum überlassen. Anschließend ist der Nachlaß nach Landrecht zu verteilen. Beide Seiten haben die Einhaltung dieser Vereinbarung an Eidesstatt gelobt. Zwei gleichlautende Ausfertigungen sind erstellt worden für Rogiers, Herr zu Mersey, und Elisabeth von Brandenburg, Frau zu Stolzenburg und Witwe von Uttingen als Vater und Mutter beider Teile. Gesiegelt haben Bernhard, Herr zu Boursch[ei]t, Ritter und Richter der Edelen, Jasper von Haenen, Domherr zu Trier (Triere) und Peter Pastoir zu Uttingen als Verwandte und Beteiligte beider Parteien. Jakob (Jacop) von Mersey, Herr zu Frianville, hat gesiegelt und gebeten, dass für seine Frau Margrete von Uttingen sein Schwager Friedrich (Friederich) von Lutzelnbourg, was alle Gebetenen getan haben. • anbei maschinenschriftliche Transkription des 20. Jahrhunderts. Datierung: "Xth dages im spurckel Month".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: Von einst sieben S: S1 olivgrün, gedrückt mit starken Randschäden, S2 mittelbraun, nur der untere Teil erhalten, S3 olivgrün, kleine Fehlstellen oben und unten, S4 nur Pergamentstreifen vorhanden mit olivgrünen Siegelspuren, S5 olivgrüner kleiner Siegelrest, S6 fehlt, S7 schwarzes S
Maße: 49 x 23 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1505 Februar 10, [o. O.]
SB-MLL A.1505-02-10 – Ehevertrag zwischen Jakob, Sohn von Roger von Mersey und Margarethe, Tochter von Gerhard von Brandenburg