Einigung zwischen Rat und Gemeinde von Blankenburg und derer von Boringker wegen der Zuteilung der Wälder und den Rechten zur Abholzung
Signatur
SB-MLL A.1562-02-05
Datierung
05.02.1562
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vor einiger Zeit gab es zwischen dem Rat und der Gemeinde von Blankenburg einerseits und denen von Boringker andererseits Zank, Irrung und Widerwillen wegen ihrer Holzung und Gemeinde, den die Aussteller beilegen wollten. Deshalb wurde eine Teilung gemacht, damit jeder erhält, was ihm zukommt. Erstens: die von Boringker haben sich mit Rat und Stadt Blankenburg über den Ort, von dem sie bisher Feuerholz für den Bedarf ihres Hauses geholt hatten, geeinigt. Statt dort weiter zu holzen, wollen sie etwas Eigenes zu Gebrauch bekommen. Deshalb hat der Aussteller durch seine Räte die folgende Ordnung erlassen. Der Rat zu Blankenburg hatten nur an einem Ort ein Gehölz, der Ziegenberg (Zigenbergk) genannt, um die Ziegelhütte, das Rathaus und den Gemeindebedarf zu versorgen. Den Ziegenberg samt anderem Gehölz haben sie der Gemeinde Borincker eingeräumt, um diese zufrieden zu stellen. Das haben sie mit Hand und Mund angelobt und zugesagt. Der Begrenzung läuft wie folgt: der erste Mahlstein steht unten am rechten Bastwege und die Grenze geht dann den Weg hinan, wie der zweite Stein ausweist, bis zu dem Breiten Pfuhl, wo der dritte Stein steht und dann von dem Kleinen Kuchental (Kuchenthal/Kirchenthal) hinab bis zu dem Gewässer, wo der vierte Mahlstein steht und dann weiter unterhalb des Berges bis bis zu dem Haag, bei dem der fünfte Mahlstein steht und schließlich den Weg hinaus bis zu dem ersten Schrittstein. Das soll der Bornigker Gemeinde jetzt und künftig gehören. Deswegen soll der Rat von Blankenburg gegen Erstattung das Gehölz, das ihnen von den Bornickern eingeräumt worden ist und das zuvor die Bornigker innegehabt und gebraucht hatten, für den Bedarf der Ziegelhütte(n) und sonstigem haben und behalten. Der Gemeinde Blankenburg soll folgenden Bereich zu Eigentum haben: erstens den rechten Steygerwegk hinauf bis zum Willstein und an dem Gehölz der Aussteller hinab bis zum Dotterbach, den Bachhman hinauf vor dem Schielenwege hinauf unter dem Marßborn weiter bis zum Feld hinaus und dann bis zum Taubenborn und weiter bis zum Kuchborn und weiter, wie es die Mahlsteine anzeigen, bis zum Graben und wieder am Wadekenholz hinüber bis vor die Kiproder Gemeinde, den Weg hinunter bis unten zum Gewässer in das Volckmannsthall und das Gewässer hinunter bis wieder zum Mahlstein bei Kleinen Kochthall. Aus diesem und dem vorgenannten Gehölz, das dem Rat [von Blankenburg] zugeteilt ist, sollen die Bornigker und alle ihre Nachkommen keinen Anteil und keine Rechte haben, sondern es soll, wie vor vielen und langen Jahren, die Gemeinde Blankenburg nach allem ihrem Besten gebrauchen, ohne dass es jemand verhindert. Für beide Parteien ist eine Urkunde über diese Teilung ausgestellt und mit angehängtem Siegel zugestellt und ausgehändigt worden. Ausgestellt in Blankenburg am Donnerstag nach Purificatio Marie. Datierung: "Dornstags nach Purificationis Mariae".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne die 3 S, drei Pergamentstreifen vorhanden
Maße: 41,5 x 27,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1562 Februar 5, Blankenburg (Blanckenburgk)
SB-MLL A.1562-02-05 – Einigung zwischen Rat und Gemeinde von Blankenburg und derer von Boringker wegen der Zuteilung der Wälder und den Rechten zur Abholzung