Kaiser Karl VI. erhebt Michael Azulas in den Adelsstand für treuen Dienst
Signatur
SB-MLL A.1715-11-30
Datierung
30.11.1715
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Beglaubige Abschrift vom 1. Februar 1749. Dem Aussteller ist zwar am Wohl aller Untertanen gelegen, besonders zugetan aber ist er treuen Dienern des Heiligen Römischen Reiches und des Erzhauses Österreich. Michael Azula, Postbeförderer und Salzversilberer in Ehrenhausen (Ehrenhaussen) im Herzogtum Steyermark (Steyermarckh), und dessen verstorbene Eltern und Vorfahren, in Kärnten (Kärnthen) Bergwerksinhaber und sogenannte Hammerherren, haben dem Erzhaus gedient, insbesondere den landesfürstlichen Anlagen in Kriegs- und Friedenszeiten und dem Kammergut. Azula hat dem Aussteller und seinem Vorgänger [Joseph I., römisch-deutscher Kaiser] und den innerösterreichischen Erblanden in den ihm anvertrauten Verwaltungen treu gedient, insbesonder dem Postwesen in Ehrenhausen (Ehrnhaussen) über 40 Jahre, auch in Pest- und Kriegszeiten, vorgestanden. Daneben hat er den von der innerösterreichischen Hofkammer in derselben Gegend eingeführten und ihm übergebenen Saltzverschleiss 30 Jahre lang treu verwaltet. Insbesondere bei der Einführung hat dem abgeordneten Hofkammerrat geholfen. Seither hat er durch die Salzversilberung und anderes die landesfürstlichen Gefälle und Kameraleinkünfte vermehrt. Ebenso hat er in Kriegszeiten um die Erhaltung der Wohlfahrt des Vaterlandes bemüht. Zur Einrichtung des Leder- und Fleischaufschlags hat er trotz der Beschwerden, des Hasses und des Widerwillens des gemeinen Mannes, insbesondere im Türkenkrieg und beim ungarischen Aufstand beigetragen, indem er die Lebensmittel für das kaiserliche Kriegsvolk unter Gefahren beschafft und geliefert hat und richtig abgerechnet hat, so dass ihm die innerösterreichische Kammer in Aussicht gestellt hat, man werde sich erkenntlich zeigen. Er hat auch weitere treue Dienste gelobt. Der Aussteller hat deshalb Michael Azula wegen seiner und seiner Vorfahren Verdienste in den Adelsstand der edel Geborenen Lehen- und Turniergenossen und rittermäßigen Edelleute erhoben. Der Adel ist in männlicher und weiblicher Linie an die Nachfahren vererblich. [Es folgt die Wappenmalerei.] Der Aussteller hat Michael Azula das nachfolgend beschriebene Wappen und Kleinod verliehen. Es ist ein aufrecht stehender in vier abgespitzte Felder geteilter Schild. Im vorderen oberen und hinteren unteren roten Feld ist ein sechszackiger goldener Stern und in dem hinteren oberen und vorderen unteren weißen oder silbernen Feld ist ein aufrecht stehender und einwärts blickender gelber oder goldener Greif mit offenem Rachen und Schnabel mit aussgeschlagener roter Zunge und mit erhobenen Flügeln, gespreizten Füßen und erhobenem Schweif und mit beiden Waffen einen Pfeil haltend dargestellt. Über dem Schild ein blanker, offener adeliger Stech- oder Turnierhelm mit goldenem Rost mit angehängtem Kleinod. Zur Rechten mit schwarzer und zur Linken eine gelbe oder goldfarbene, in zierlichen Schattierungen ausfließende Helmdecken. [Der Helm] mit einer goldenen Krone geziert. Auf dieser zur Rechten ein gelber oder goldfarbener und zur Linken ein schwarzer, mit denen Sachsen einwärts gekehrter geöffneter Adlerflügel und [dazeischen] ein graugrünes Bergwerk, auf dem der vorher beschriebe goldene Stern. Azula erhält hiermit alle mit der Erhebung verbundenen Freiheiten und Rechte in Ämtern, Lehen, Turnieren, Gerichten, so als hätte er vier adelige Ahnen mütterlicher- und väterlicherseits. Er und seine männlichen und weiblichen ehelichen Nachkommen dürfen sich von Azula nennen und sich auch so von den Kanzleien und jedermann anzuschreiben. Michael von Azula und seine Nachfahren dürfen im Wert bis 100 Pfund Geldes Herrengült und Landgüter im Herzogtum Steyer[mark] erwerben oder andere rechtmäßige Titel an sich bringen, ungeachtet der Privilegien und des Landesgebrauchs, sofern sich der Aussteller eine Erlaubnis ausdrücklich vorbehalten hatte. Die gewöhnlichen Landesabgaben sind zu leisten. Er darf die zu dem Besitz gehörenden Ragalien und adeligen Freiheiten und Gewohnheiten ausüben, soweit sie nicht im Widerspruch zu den vom Aussteller gewährten Landesprivilegien stehen. Allen Ständen, Amtsträgern und Untertanen in allen Landen des Ausstellers und im Heiligen Römischen Reich wird die Beachtung geboten, bei Vermeidung der Ungnade des Ausstellers und einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte an die Kammer des Ausstellers und den Beleidigten zu zahlen. Siegelung mit dem den kaiserlichen und erzherzoglich-königlich größeren Siegel. Nachgeahmte Unterschriften: Carl, Ph. Ludwig, Graf von Sinzendorff. Ad-Mandatum-Unterschrift: Jacob Ernst Edler von Plövnern. 1749 Februar 1, [Steyer], Dr. Anton Weeber, Advokat in Steyer, Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde von 1715.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: S.16 Lacksiegel Dr. Webers
Maße: 26 x 29 cm
Sprache
Deutsch
Personen
Altsignatur
1715 November 30, Wien (Wienn)
SB-MLL A.1715-11-30 – Kaiser Karl VI. erhebt Michael Azulas in den Adelsstand für treuen Dienst