Ernennung von Franz Ludwig Meyer zum Pfalz- und Hofgrafen
Signatur
SB-MLL A.1773-10-24
Datierung
24.10.1773
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ernennung von Franz Ludwig Meyer zum Pfalz- und Hofgrafen. Leopold [I.], römisch-deutscher Kaiser, hatte des Ausstellers Ur-Ur-Großvater, Philipp Erwein von Schönborn, Ritter, in den erblichen Grafenstand erhoben und ihnen das Recht verliehen, Pfalz- und Hofgrafen zu ernennen. Das Privileg Kaiser Leopolds für Philipp Erwein Freiherr zu Schönborn (Schoenborn), Ritter, ist gegeben in Wien (Wienn) 1663 Januar 29 und unterzeichnet Leopold VI. Wilderich, Freiherr von Walderdorf und Wilhelm Schöder. Der Aussteller hat Franz Ludwig (Franciscus Ludovicus) Meyer, kurkölnischen Hofrat und freiherrlich von Ambotischen Konsulent, des Palatinats und Hofgrafenamts für würdig befunden. Also hat der Aussteller kraft seiner genannten Rechtsstellung Franz Ludwig Meyer zum Pfalz- und Hofgrafen ernannt und verleiht ihm die mit dem Amt verbundenen Rechte, so dass er Notare, offene Schreiber und Richter ernennen und auch selbst Verträge, Testamente und andere Sachen [beurkunden] sowie jenen im Namen des Kaisers den Amtseid abnehmen darf. Meyer ist berechtigt, uneheliche Männer und Frauen, edle und unedle, ausgenommen Fürsten, Grafen und Freiherrn, zu legitimieren. Meyer ist berechtigt, Vormünder, Tutoren, Kuratoren und Pfleger zu bestätigen oder selbst einzusetzen, Kindschaftssachen zu bestätigen, Adoptionen, Arrogationen und Emanzipationen vorzunehmen, Leibeigene zu befreien, Minderjährige und Unvogtbare von ihrer minderen Rechtsstellung zu dispensieren und Verträge der Vormünder und Pfleger zu bestätigen, sowie in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden und von Infamie zu befreien. Meyer darf in den freien Künsten den Titel eines Doktors, Lizentiaten, Baccalaureus und Poeta Laureatus nach gründlicher Prüfung der Kandidaten verleihen samt der Lehrbefugnis an Universitäten. Die Ernannten sollen dieselben Rechte haben wie entsprechende Titelträger der Universitäten Paris (Pariß), Bologna (Bononien), Padua, Perugia (?) (Perusa), Pisa (Pißa), Löwen, Wien (Wienn), Ingolstadt, Köln (Cölln), Prag, Leipzig, Tübingen, Helmstedt (Helmstadt), Rostock, Wittenberg, Würzburg, Jena, Gießen, Marburg, Straßburg oder anderen. Verstöße gegen dieses Privileg sind mit 200 Mark lötigen Goldes Strafe bedroht, die zum einen Teil an das Reichskammergericht und zum anderen Teil an den Aussteller zu bezahlen sind. Siegelung mit dem größeren Siegel und eigenhändige Unterzeichnung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 23 x 29 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1773 Oktober 24, Schloss Gaibach (Lust Schloß Gaybach)
SB-MLL A.1773-10-24 – Ernennung von Franz Ludwig Meyer zum Pfalz- und Hofgrafen