Ernennung von Josef Benedikt Ainser zum Doktor beider Rechte durch Johann Jakob II., Graf von Waldburg-Zeil
Signatur
SB-MLL A.1746-12-31
Datierung
31.12.1746
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Kopie. Ernennung von Josef Benedikt (Joseph Benedict) Ainser zum Doktor beider Rechte. Maximilian Joseph, Kurfürst, Herzog in Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz etc. hat nach dem Tod Karls (Caroli) VII., erwählter römischer Kaiser, als seinerzeitiger höchster Vikar im Rheinland, in Schwaben und Franken, den Aussteller und seine Nachfolger in der gräflichen Regierung zu kaiserlichen Hof- und Pfalzgrafen, auf Latein Comes Palatini, ernannt und in deren Kreis aufgenommen. Das umfasst das Recht, in allen Fakultäten, wie die der Heiligen Schrift, der Rechte und der Arznei, Doktoren, Lizentiaten sowie in den freien Künsten Magister, Bakkalaureaten und Poetas Laureatos zu kreiren. Das Reichs-Vikariats-Privilegs bestimmt auszugsweise: 1745 September 10, München, Maximilian [III.] Joseph, Kurfürst, Siegelung mit dem größeren Siegel des Reichsvikariats. Der Punkt über das Kreiren und Machen von Doktoren und Lizentiaten besagt: Der Aussteller gibt dem Reichserbtruchsäß und Grafen von Zeil und seinen männlichen Nachfolgern in der Regierung die vollkommene Reichtsvikariatsbefugnis, in allen Fakultäten, also der Heiligen Schrift, der Rechte und der Arznei, Doktoren und Lizentiaten und in den freien Künsten Magister und Bakkalaureaten und Poeten kreiren dürfen. Doch für jede Ernennung eine Doktors oder Lizentiaten soll er wenigstens drei andere Doktoren desselben Fakultät hinzuziehen, die den Kandidaten zuvor examinieren sollen. Nach bestandener Prüfung soll ihm im Namen des Ausstellers die gewöhnliche doktorliche Zierde und Kleinod gegeben werden. Die Doktoren, Magister, Bakkalaureaten und Poeten, die von dem Reichserbtruchsäß und Grafen von Zeil ernannt sind, dürfen an allen Universitäten lehren, lesen, disputieren und konsulieren und andere dergleichen Aufgaben ausüben und alle anderen Rechte des Amtes an den Universitäten Paris, Bologna (Bononoien), Padua (Badua), Perugia (Perusa), Pisa, Löwen, Wien, Ingolstadt (Ingolstatt), Prag, Leipzig (Leibzig), Wittenberg, Würzburg (Würtzburg), Straßburg, Halle, Göttingen, Erlangen oder anderen dergleichen Universitäten ausüben. Das dem Aussteller erteilte Reichs-Vikariats-Privileg umfasst auch Justiz- und Gnadensachen des damaligen rheinischen Vikariat und Verleihungen des jetzigen Kaiser Franz (Francisco) I. gemäß der Wahlkapitulation Artikel III, §§ 19 und 20. Fortsetzung der Urkunde 1746 Dezember 31: Der Aussteller hat den Stand, Lebenswanndel und Fähigkeiten des Kanzleiverwandten Josef Benedikt Ainser wahrgenommen, der ehelicher Geburt und nicht Leibeigen ist. Er hat an der erzbischöflichen Universität Salzburg (Saltzburg) vier Jahre lang den juristischen Kurs sehr erfolgreich absolviert schriftliche Anträge (Literas testimoniales) beigebracht, und dargetan, dass er schon vorher auf dem Lyceum der Stadt Konstanz (Costantz) die Anfänge der Rechtswissenschaft gelernt hat, in Salzburg und im churfürstlichen Stadtgericht in München, dann in kaiserlichen und kurfürstlichen Kommissionen gearbeitet und geraume Zeit in nachgeordneten Kanzlei des Ausstellers Praxis erworben hat. Danach ist er päpstlicher, im Archiv der römischen Kurie immatrikulierter, auch geschworener kaiserlicher öffentlicher Notar gewesen. Dann hat er auf Anordnung des Ausstellers das Examen des Rigorosums im geistlichen und weltlichen Recht abgelegt und sich in den vorgelegten Fällen des Zivilrechts und des kanonischen Rechts als geschickt und kenntnisreich erwiesen. Der Aussteller verleiht deshalb Josef Benedikt Ainser die Ehre, Würde, Stand und Vorzug eines Doktors beider Rechte und im Namen des Kaisers und des Heiligen Römischen Reiches die doktorliche Zierde und Kleinode. Er darf die oben genannten Aufgaben an den oben genannten Universitäten ausüben und alle kaiserlichen Stände, Amtsträger und sonstigen Untertanen werden um Beachtung ersucht bei Vermeidung der kaiserlichen schweren Ungnade und einer im Reichs-Vikariats-Privileg genannten Strafe von 100 Mark lötigen Goldes. Die eine Hälfte ist an den Kaiser bzw. den Reichsverweser und die Reichskammer zu zahlen, die andere zu gleichen Teilen an den Aussteller und an Josef Benedikt Ainser. Aankündigung Eigenhändiger Unterzeichnung und Siegelung mit dem gräflichen größeren Sekretsiegel.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Maße: 25 x 33,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1746 Dezember 31, Zeil (Residenz Schlosß Zeill)
SB-MLL A.1746-12-31 – Ernennung von Josef Benedikt Ainser zum Doktor beider Rechte durch Johann Jakob II., Graf von Waldburg-Zeil