Ernennung von Theodor Securius zum kaiserlichen Hofpfalzgrafen durch Leopold I., röm.-dt. Kaiser
Signatur
SB-MLL A.1660-06-16
Datierung
16.06.1660
Umfang
1 Pergament-Libell
Beschreibung
Ernennung von Theodor (Theodurus) Securius zum kaiserlichen Hofpfalzgrafen. Der Aussteller ernennt Securius, Licentiat der Rechte, angesichts der Verdienste seiner Vorfahren in Kriegs- und Friedenszeiten und und der eigenen Verdienste, insbesondere für den Oheim des Ausstellers, Herzog Albrecht, postulierter Administrator des Primats und Erzstifts Magdeburg, bei dessen kürzlich erfolgter fürstlicher Belehnung. Deshalb ernennt der Aussteller Securius zum Pfalz- und Hofgrafen, auf Latein: Comes Palatinus, und nimmt ihn in deren Kreis auf. Er ist befugt, im Namen des Ausstellers Notare, öffentliche Schreiber und Richter mit voller Amtsbefugnis zu ernennen mit Gültigkeit im ganzen Heiligen Römischen Reich und den Erblanden des Ausstellers. Der Hofpfalzgraf hat die Ernannten zu vereidigen. Er darf Männer und Frauen, Edle und Unedle, jedoch niemandem aus fürstlichem, gräflichen und freiherrlichem Geschlecht legitimieren und für ehelich erklären und ihnen den Makel nehmen, so daß sie dieselben Rechte wie ehelich Geborene haben, jedoch ohne Nachteil für die ehelichen natürlichen Erben. Der Ernannte darf von anderen ausgewählte Vormünder, Kuratoren, Vögte und Pfleger bestätigen und absetzen. Er kann von der väterlichen Gewalt emanzipieren, Leibeigene und Knechte aus ihrer Abhängigkeit entlassen, Minderjährige und Unvogtbare von ihrem Mangel dispensieren, gegen Dekrete und Autoritäten Rechtsmittel einlegen, verläumnete und infamierte Personen restituieren und zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen wieder zulassen, alles gemäß den kaiserlichen geschriebenen Rechten und des Reiches Satzungen und Herkommen. Theodor Securius erhält das Recht, in allen Fakultäten, also Jurisprudent, Arrseney und Philosophie, Doktoren und Lecentiaten ernennen, auch in den freien Künsten die Titel als Magister, Bakalaureus und Poeta Laureatus verleihen, mit der Maßgabe, daß er zu jeder Kreation eines Doktors oder Licentiaten wenigstens drei Doktoren derselben Fakultät beizieht, die den Kandidaten zuvor prüfen. Er erhält bei Bestehen mit doktorlicher Zier und Kleinod angetan und erhält die Lehrbefugnis an den Universitäten Paris, Bologna (Bononia), Padua, Perugia (Perusa), Pisa, Löwen (Löven), Wien (Wienn), Ingolstadt (Ingolstatt), Leipzig, Wittenberg (Wittemberg) und Marburg (Marpurg). Securio darf nach eigenem Ermessen je nach Stand bürgerliche Zeichen, Wappen und Kleinode verleihen, Wappen und Lehensgenossen erblich verleihen, die bei jeder Gelegenheit getragen werden dürfen. Dagegen behält sich der Ausstellung die Verleihung des kaiser- und königlichen Adlers, der Wappen und Kleinodien an Fürsten, Grafen und Freiherrn, alte erbliche Wappen und Kleinode, einer oder mehrerer königlicher Kronen auf dem Helm selbst vor. Theodor Securius erhält das Recht, Transumpte herzustellen und solche zu vidimieren und durch Aufdrucken oder Anhängen [s]eines Siegels zu beglaubigen. Die Unterlassung des Gebrauchmachens von diesen Begnadigungen ist für ihn unschädlich. Der Aussteller und seine Nachfolger im Erzhaus Österreich sollen und wollen Theodor Securius in den genannten Rechten schützen, jedoch unbeschadet der Rechte des Ausstellers, des Heiligen Reiches, des Erb-Königreichs und der Fürstentümer und Länder des Ausstellers. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Ständen und Amtsträgern diese Rechte zu beachten bei Vermeidung der Ungnade und einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes, das je zur Hälfte an die Kammer des Ausstellers und Reiches sowie an Theodor Securius zu zahlen ist. Ankündigung der Siegelung mit dem kaiserlichen Siegel.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S, Abdruck der einst vorhandenen Siegelkapsel im Samt vorn
Maße: 26 x 34,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1660 Juni 16, Wien (Wienn)
SB-MLL A.1660-06-16 – Ernennung von Theodor Securius zum kaiserlichen Hofpfalzgrafen durch Leopold I., röm.-dt. Kaiser