Das Klarissenkloster Meran erteilt Hans Mitterstiler des Baurechts über ein zum Gruebhof gehörendes Grundstück
Signatur
SB-MLL A.1594-03-10
Datierung
10.03.1594
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Revers für das Frauenkloster an Meran. Adam Kerspämer zum Penzlen, im Gerichtsbezirk Ritten ansässig, als Amtmann von Regina Säuim, Äbtissin des Klarissenklosters an Meran, und des Konvents hat dem Aussteller über ein zum Gruebhof gehörendes Grundstück kraft dieses Briefes das freie Baurecht gemäß dem Landrecht der fürstlichen Grafschaft Tirol verliehen. Das Grundstück ist ein Weingarten von ungefähr zehn Hawern Größe, genannt im Aichholz an der Rotwand im Gerichtsbezirk Ritten, das zu dem dortigen Gruebhof gehörte. Daran grenzt im Osten der Gruebhof, im Süden Läuers [Grundstück], im Westen Rotwandters Güter und im Norden Gruebers Acker. Der Aussteller verpflichtet sich, das Grund in gutem Zustand zu halten, der Äbtissin und dem Konvent den Grundzins zu zahlen ebenso wie Christian (Cristan) Widenhofer, jetzigem Unterhofer in Oberbozen im Gerichtsbezirk Ritten ansässig, der Grundherrschaft des Gruebhofes. Der Aussteller wird dieses Weingrundstück von zehn graber gut bebauen und nichts veräußern. Wenn der Aussteller es verkaufen muß oder will, wird er zuvor bei Adam (Adamen) Kerspämer oder seinem Nachfolger als Amtmann, erscheinen. Die Grundherrschaft kann es dann für ein Pfund Pernes nechner als der Kaufinteressent erwerben. Das Vorkaufsrecht besteht dann einen Monat lang. Danach kann es der Aussteller an jeden verkaufen, der das Baurecht richtig wahrnimmt und sich an das Landrecht hält. Der Aussteller wird als Inhaber des Grueberhof als Aftergrundherr zu jeder gemeinen Wimat Zinsen zahlen, nämlich zwei Vrhn und acht Pareiden weißen Most nach Bozener Maß, guten vorlaß oder mitterschuß und keinen Stingler oder nachtorggler. Der Zins ist den Klosterfrauen an Meran zu Händen des jeweiligen Amtmannes und ebenso an Christian Widenhofer als gleichberechtigtem Grundherrn zu entrichten. Der Aussteller wird sich auch sonst in allen Punkten der Landesordnung gemäß verhalten. Siegelung durch den Aussteller.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: wohlerhaltenes olivgrünes S in hellbrauner Holzkapsel ohne Deckel
Maße: 65,5 x 22 cm
Sprache
Deutsch
Organisation
Orte
Altsignatur
1594 März 10, Burg Stein am Ritten
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1594-03-10 – Das Klarissenkloster Meran erteilt Hans Mitterstiler des Baurechts über ein zum Gruebhof gehörendes Grundstück