Freistellung von Ansprüchen über vier Vertragsbriefe für Jost Droste zum Viehhofe durch Jost und Belia von Mechelen zu Sandfort
Signatur
SB-MLL A.1531-07-01
Datierung
01.07.1531
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Schadlosbrief. Die Aussteller versprechen, Jost (Joest) Droste zum Viehhofe (ton Veyhoue) freizustellen von Ansprüchen aus der gesiegelten Bürgschaft mit den und für die Aussteller. Diese hatten mit Dietrich Ketteler (Diderick Kettller), Domdekan der Kirche von Osnabrück (Oesenbrugge) und doemkester in Münster und Wilhelm van Lintloe (Wylhelm van Lyntloe), Vikar im Dom von Münster, als Vormünder des unmündigen Wilhelm van Lintloe (Wylhelm van Lyntloe), Sohn des verstorbenen Johann van Lintloe (Johans van Lyntloe) vier gesiegelte Vertragsbriefe über insgesamt 200 rheinische Gulden Hauptsumme errichtet. Im ersten ging es um einen halben Gulden jährliche Pension für 40 Goldgulden [Darlehen], zu zahlen am fünften Sonntag nach Ostern (Paesschen), genannt Vocem Jocunditatis, aus den Einnahmen im Kirchspiel Selhem und der Bauerschaft Ternessche. Im zweiten Brief ging es um drei Goldgulden jährliche Pension für 60 Goldgulden zu zahlen am Tag der Geburt Johannes des Täufers (Nativitatis s[an]cti Johannis beptiste) aus den Einnahmen des Schulzenhofes Kueckelsem im Kirchspiel Olffenn und aus der Bauerschaft Kueckelsem. Im dritten Brief ging es um einen halben Goldgulden jährliche Rente für 50 Goldgulden zu zahlen am Tag Marie Magdalene aus den oben beschriebenen Einnahmen. In dem vierten Brief zwei Goldgulden für 40 Goldgulden aus den Einnahmen des Schulzenhofes Kueckelsem, jährlich zu zahlen zu Commemoratio Pauli ap. (Commemorationis sancti Pauli ap[osto]li). Alle vier Kaufbriefe wurden 1531 ausgestellt. Die Aussteller Joest und Biliye erklären mit diesem Brief, Jost Droste zum Viehhof von jeglichem Schaden, wie groß er auch sein sollte, freizustellen. Er kann, wenn sich die Aussteller nicht daran halten, diese abmahnen oder abmahnen lassen, pfänden und pfänden lassen, vor Gerichten, geistlich oder weltlich, oder ohne Gericht, sich an sämtlichem Erbe und allen Gütern der Aussteller schadlos halten, solange bis die Hauptsumme, der Zins, der Schaden und alles andere bezahlt ist. Rechtliche Einwendungen sind ausgeschlossen. Siegelung durch Joest van Mechellen für sich und seine Ehefrau Bilyen. Datierung: "In p[rae]festo Visitationis beate Marie semper virginis".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: olivgrüne Siegelreste mit Pergamentstreifen lose anbei
Maße: 28,5 x 16 cm
Sprache
Niederdeutsch
Altsignatur
1531 Juli 1, [o.O.]
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1531-07-01 – Freistellung von Ansprüchen über vier Vertragsbriefe für Jost Droste zum Viehhofe durch Jost und Belia von Mechelen zu Sandfort