Friedrich August bestätigt, dass Johanna, geb. von Dromdorf, durch ihre Ehe mit Hans von Raschkau Anspruch auf Redlitz und Settinichen hat
Signatur
SB-MLL A.1698-10-11
Datierung
11.10.1698
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Hans (Hanns) Albrecht von Raschkau hat den zwischen ihm und seiner Ehefrau Johanna Magdalena (Johannen Magdalenen) von Raschkau, geborene von Dromdorf (Dromdorffin), 1692 Mai 26 errichtete Ehevertrag mitgeteilt, dem gemäß diese ihm 1.000 Reichsthaler (?) Ehegeld zugebracht hat und er ihr im Gegenzug dafür und für andere weibliche Ansprüche die Güter Redlitz und Settinichen als Unterpfand verschrieben hat. Die erbetene Konfirmation dazu erteilt der Aussteller hiermit. Als Verwalter und in Obervormundschaft für seinen Vettter Herzog Moritz (Moriz) Wilhelm zu Merseburg hat der Aussteller bei der Oberamtskanzlei eine beglaubigte Abschrift hiervon behalten lassen und der darin enthaltenen Hypothek zugestimmt. Frau von Raschkau ist gegebenenfalls befugt, die Unterpfänder Redlitz und Settinichen zu nutzen und braucht vor vollständiger Abfindung gemäß dem Inhalt der Ehestiftung nicht von den Gütern zu weichen. Dies gilt unbeschadet der Herzog Moritz Wilhelm von Merseburg und seinen Erben und der nachfolgenden Markgrafen der Nieder-Lausitz zustehenden Superiorität, Lehns- und sonstigen Rechten. Ankündigung der Siegelung mit dem kurfürstlichen Obervormundschaftssiegel.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: hellrotes ovales S in eingerissener hellbrauner Holzkapsel ohne Deckel
Maße: 56,5 x 30,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1698 Oktober 11, Lübben
SB-MLL A.1698-10-11 – Friedrich August bestätigt, dass Johanna, geb. von Dromdorf, durch ihre Ehe mit Hans von Raschkau Anspruch auf Redlitz und Settinichen hat