Friedrich Heinrich von Preußen, Markgraf von Brandenburg, erneuert das Lehen über einen Wohnhof in Rocklum für Bernhard Andreas Schliephacke
Signatur
SB-MLL A.1742-08-24
Datierung
24.08.1742
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Erbzins-Lehenbrief für Bernhard Andreas Schliephacke. Der Markgraf urkundet als Dompropst von Halberstadt. Der verstorbene Onkel des Ausstellers, Markgraf Christian Ludwig, Dompropst zu Halberstadt, hatte Bernhard Andreas Schliephacke mit einem Erbzinslehngut in Rocklum belehnt. Der Aussteller erneuert das Lehen. Es umfasst einen Wohnhof in Rocklum, zehn freie Hufe Landes, dazu einen Wohnhof an der dortigen Straße, den zuvor Tilo Andreas Behrens als Lehn besessen hatte. Belehnt werden auch die männlichen und weiblichen Erben. Als Erbzins sind jährlich 14 gute Groschen zu Michaelis und Martini in Halberstadt zu zahlen. Bei Wechsel des Lehnsherrn oder Lehnsträgers ist die doppelte Gebühr (Canonis oder Laudemii) unbeschadet der laufenden Zahlungsverpflichtungen binnen Jahresfrist zu zahlen. Das Erbzinslehngut darf ohne Zustimmung des Ausstellers weder ganz noch teilweise veräußert oder belastet werden bei Strafe des Verlusts und der privation des Dominii utilis. Beglaubigt durch eigenhändige Unterschrift (eigenhändig gehandzeichnet) und Siegelung mit dem fürstlichen und dompröpstlichen großen Lehnssiegel.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: zerbröckeltes, unvollständiges, unfachmännisch restauriertes hellrotes ovales S in Blechkapsel ohne Deckel
Maße: 53 x 37 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1742 August 24, Berlin
SB-MLL A.1742-08-24 – Friedrich Heinrich von Preußen, Markgraf von Brandenburg, erneuert das Lehen über einen Wohnhof in Rocklum für Bernhard Andreas Schliephacke