Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein wird Stellvertreter für den unmündigen Johann August nach Tod dessen Vaters
Signatur
SB-MLL E10.1655-02-09
Datierung
09.02.1655
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
1 Doppelblatt. Herzg Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf teilt mit, dass am Vortag Johann [X.] (Hans), Bischof von Lübeck, Herzog von Schleswig-Holstein[-Gottorf], unverhofft gestorben ist. Der Aussteller, sein Sohn und seine Vettern werden die Interessen des unmündigen Sohnes [Johann August] des Verstorbenen wahrnehmen. Zur Stellvertretung hat der Aussteller seines Landes geheimen Räten Klaus (Claus) von Qualen und Johann Friedrich von Winterfeldt (Winterfelden) Vollmacht gegeben. Diese sollen alleund besonders die in Oyten anfallenden Angelegenheiten in Acht haben und werden von Schadensersatz freigestellt. Eigenhändige Unterzeichnung und Siegelung mit dem Sekret.
Physische Eigenschaften
Material: Papier
Siegel: papiergedecktes hellrotes S
Maße: 19,5 x 32 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1655 Februar 9, Schloss Gottorf
SB-MLL E10.1655-02-09 – Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein wird Stellvertreter für den unmündigen Johann August nach Tod dessen Vaters