| | | Sammlung Müller
| | | | SB-MLL Pergamenturkunden
| | | | | SB-MLL Pergamenturkunden 1700-1724
Kauf des Guts und Vorwerks Burgau durch Friedrich von Loskoth und seine Frau Johanna Sophia
Signatur
SB-MLL A.1700-04-03
Datierung
03.04.1700
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Johann Wilhelm, Herzog zu Sachsen-Eisenach, bekennt für sich und seine Vettern, Wilhelm Ernst und Johann Ernst, Herzöge zu Sachsen, dass Friedrich von Loskoth, königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Geheimen Rat und Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld (Mannsfeld), und dessen Ehefrau Johanna Sophia (Johannen Sophien), geborener von Ponickau, auch für ihre männlichen und weiblichen Erben, das Gut und Vorwerk Burgau erworben haben. Der Aussteller hat am Vortag, 1700 April 2, per Dekret zu den dort genannten Bedingungen den Konsens erteilt zum Kauf des Gutes von Johann Lammeln, königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Kriegsrat und General-Kriegszahlmeister, samt dem zugehörigen Dorf, Patronatsrecht, Ober- und Niedergericht über das Dorf und soweit sich dessen Flur erstreckt sowie über die zugehörigen Untertanen, soweit sie Frohn schuldig sind. Dazu gehören auch die Gebäude, insbesondere das sogenannte rote Schloss, Grundstücke, Rechte und Vieh, Schafttrift für 1.200 Schafe, Straßen- und Wassergeleit in Burga und auf der Saale, und dazu bei Winzerle, Ammerbach, Maur und Leutra samt den dortigen Geleitshausern und Gebäuden, soviel dem Aussteller gehören. Der von dem verstorbenen Bruder des Ausstellers ausgestellte Kaufvertrag lautet: Inseriert: Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Der Aussteller hat seinem kurfürstlich sächsischen Kriegs-Zahlmeister für einen Vorschuss an Geld 1695 November 20, Eisenach, überlassen, den dieser an den Geheimen Rat von Koskoth und dessen Ehefrau weitergereicht hat. Dazu hat der Aussteller gemäß den im genannten Dekret befindlichen Konditionen seinen Konsens erteilt. Der Aussteller hat das Erb- und Kanzleilehen nach der vom Geheimen Rat von Koskoth persönlich und für dessen Ehefrau durch Johann Schleusingen, ihren Bevollmächtigten, abgeleisteten Handschlag verliehen. Deshalb verleiht der Aussteller dem Geheimen Rat und Oberaufseher und seiner Ehefrau sowie ihren männlichen und weiblichen Erben das genannte Gut samt Zubehör. Für einen Verkauf ist die Erlaubnis der fürstlichen Regierung erforderlich. Wenn der Aussteller stirbt und männliche Leibes- und Lehenserben hinterläßt, sollen der Geheime Rat von Koskoth und seine Ehefrau vom erstgeborenen Sohn des Ausstellers und dessen Linie, oder bei deren Aussterben, von dem zweitgeborenen Sohn und so fort gemäß der Primogenitur in dessen Linie von diesen das Lehen empfangen und diesen als Lehnsherrn anerkennen. Wenn der Aussteller ohne männliche Leibeserben sterben sollte, geht die Lehnsherrnstellung auf den Vetter des Ausstellers in Weimar und dessen Erben und Nachkommen über. Wenn auch diese im Mannesstamm erlöschen, geht die Lehnsherrschaft auf Bernhard (Bernhardten), Herzog zu Sachsen, und dessen Brüder und deren männliche Leibeserben über. Ansonsten soll gemäß der kur- und fürstlichen Häuser Sachsen und Hessen nach der Erbteilung und Erbverbrüderung mit sämtlichen kaiserlichen Belehnungen, Verträgen und Gewohnheiten dieser Lande verfahren werden. Fortsetzung der Urkunde von 1700 April 3 (?): Zeugen sind Johann Wilhelm von Schröter, Geheimer Rat, Vizekanzler und Konsistorialpräsident, sowie die Hof- und Regierungsräte Georg Ludwig (Ludewig) von Schelhaß, Johann Kaspar (Caspar) Röhn, Georg Melchior Ludolf und Johann Fischer, ferner der Lehns- und Gerichtssekretär Bartholomäus Kellner und andere. Siegelung durch den Aussteller mit dem Sekret.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: hellrotes S mit starken Randausbrüchen in zerbröckelter Holzkapsel ohne Deckel.
Maße: 63 x 32,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1700 April 3, [o.O.]
Verwahrende Institution
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SB-MLL A.1700-04-03 – Kauf des Guts und Vorwerks Burgau durch Friedrich von Loskoth und seine Frau Johanna Sophia