Konrad Rindsmaul, Kirchherr zu Galkweys, stiftet ein ewiges Licht
Signatur
SB-MLL A.1464-01-25
Datierung
25.01.1464
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Wegen der Vergänglichkeit der Welt und für Hans (Hannsen) Rindsmaul, meinen verstorbenen Vater, meiner Mutter, Erasmus (Erasm) Hans (Hannsen), meinem Bruder und alle meine Vorfahren und für sich selbst stiftet der Aussteller ein ewiges Licht in der Kirche zu Galckweys mit wissen und willen der dortigen Pfarrmenig gemäß den folgenden Vereinbarungen. Ich gebe dazu 30 Pfund Pfennige Landshuter Währung ewige Gült und gewisses Geld, das er gekauft hat von dem Gotteshaus und dem Abt und Konvent von Nidinaltag gegen 780 Pfund Pfennige Landshuter Währung ewige Gült, die sie nicht mehr abzukaufen und abzulösen haben, denn sie geben andere gewisse Gült dafür, so viel wie in dem Kaufbrief angegeben ist. Von derselben Gült sollen jedem Kaplan der oben genannten ewigen Messe jährlich ohne Abzug 25 Pfund Pfennige obengenannter Münze, je zur Hälfte an Sankt Michaeltag und zum Sankt Georgstag gemäß Kaufbrief gegeben werden. Die übrigen fünf Pfund Pfennige Geldes bringt der Aussteller für das ewige Licht in seine Pfarrkirche Galkweys gemäß dem Kaufbrief. Davon sollen die Zechleute einem jeden Messner geben, daß ein Pfund Pfennige jährlich zur Unterhaltung des ewigen Lichts geben. Auf das Genannte verzichtet der Aussteller zusammen mit dem Kaufbrief auf ewig für sich uns seine Erben zugunsten des der genannten Messe und des ewigen Lichts. Das Geld sollen die Zechleute zu Galkweys haben, um dem Aussteller, seinen Vorfahren, seinen Brüdern Erasmus und Hans und aller derer Seelen, die obengenannt sind, bei den Altären von Gotsleichnam, Sankt Peter und Sankt Paul und bei dem Grab des Ausstellers Licht zu unterhalten. Der Aussteller befiehlt jedem Kaplan, wer das auch in Zukunft sein möge, die genannte Messe mit den sechs Leuten, dass sie dafür sorgen, dass es nachts und tags unaufhörlich brenne. Die Gült sollen der Kaplan und die Zechleute oder ihre Vertreter in dem genannten Kloster Nidernaltach erhalten. Der Aussteller behält sich vor, die Messe selbst als Stifter und nach seinem Tod der älteste Rindsmaul oder der am ehesten erreicht werden kann, zu lesen oder einem ehrbaren Priester zu übergeben. Dieser soll sich dann gegenüber der Pfarrmennig schriftlich verpflichten, alle Tage die Messe zu lesen am Sonntag vor Peter und Pauls Altar von den Domoinikanern (Dominiken) oder der Heiligen Dreifaltigkeit oder wen es zu der Zeit gibt. Am Montag in der Kapelle Sankt Egidii (sand Egidy) und Anthoni, auf dem Friedhof allen gläubigen Seelen eine Seelmesse. Am Dienstag kann er einen freien Tag haben, wenn er will. Jeder Pfarrer soll seine Wochenmesse nach altem Herkommen halten. Ansonsten soll der Kaplan keinen Feiertag haben, außer, wenn er durch Not verhindert wäre. Am Mittwoch (Mitichen) in der Sankt Peters-Kirche am Sankt Margareten-Altar, am Donnerstag (Pfintztag) an Sankt Perter Altar von Gotsleichnam, am Freitag in der Pfarrkirche am Sankt Britty und Sankt Martins Altar von dem Heiligen Kreuz. Am Samstag an unser frawen altar von unser frawn. In allen Messen soll er eine Kollekte für die Stifter und an Sonntagen und andern Feiertagen soll sich der Kaplan während der Amtshandlung umwenden am Altar zu dem Volk und für die Stifter der Messe, namentlich den Stifter Konrad Rindsmaul, Pfarrer, des des Gottesdienstes Anfänger und Stifter ist, danach für Hans Rindsmaul, seinen Vater, Iringart, seine Mutter, Marquart Rindsmaul, Elsbeth (Elspeten), von Eysaltzried seiner Ahnfrau und aller seiner Vorfahren, auch Erasmus und Hans Rindsmaul von Ranspawr, seine Brüder und aller seiner geschwistergeit Seelen, auch für die Seele einer Elsbeth, die ihren Teil zu der Stiftung gegeben hat, auch für alle derer von Eysaltzried um aller Swesperman , aller Hillershauser und aller derer Seelen, von denen dem Aussteller je Gutes geschehen ist. Jeder Kaplan soll soll die Messe selbst besitzen und verwalten und nicht tauschen oder einem anderen übergeben ohne Zustimmung des Lehnsherrn und des Priesters. Die Messe soll auch jeder einstige Pfarrer unbeschadet der Feiertrage und Heiligen Tage halten. Am Heiligen Christtag soll jeder Kaplan dem Pfarrer in der Messe und Christmesse Beistand leisten und die Mittermess zu Galkweys halten und nach dem rechten Amt aber der Kaplan mit dem Kirchenvolk zur rechten Zeit zu dem obersten Amt kommen können. (Regest fortsetzen!!!) Datierung: "An sand Pauls tag Conversionis".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: alle sechs S fehlen, sechs Pergamentstreifen vorhanden
Maße: 44,5 x 40 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1464 Januar 25[Galkweys?]
SB-MLL A.1464-01-25 – Konrad Rindsmaul, Kirchherr zu Galkweys, stiftet ein ewiges Licht