Kurfürst August von Sachsen bestätigt Wolff von Breittenbachs Lehen über die Stadt Löbschütz
Signatur
SB-MLL A.1566-04-05
Datierung
05.04.1566
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Lehensbestätigung für Wolff von Breittenbach (Wolffen vonn Breittenbach) und seine ehelichen Leibeserben über 1.) Löbschütz (Lobschetz), das Städtlein samt dem Sitz, Hof und Vorwerk etc., 2.) einen freien Hof vor der Stadt Bornsemit allem Zubehör, 3.) das Dorf Berbßdorff mit Wüste, flicht, Wiesen, Äckern, Büschen, Teichen und Erbgericht, 5.) ein Schock Wiesenzins in der Zener Aue gelegen mit Erbgerichten, 6.) das Dorf Gorentz mit neun Schock und 40 Groschen der besten Münzen jährlichem Zins und zehn Äckern Wiese und zehn Äckern Holz, Fischerei, Fron zur Heuernte (? Grashauenn) und den zugehörigen Diensten sowie Ober- und Untergericht - außer bei todeswürdigen Verbrechen (ohne was denn Todt verdienet) -, dazu vier alte Schock Zins mit dem Lehen und Erbgericht aus dem Wiesenflecken und Rottenhain, 7.) einen Wiesenfleck, die Ströell genannt, mit Lehen, Zinsen, Erbgerichten etc., 8.) einzelne Zinse zu Rötha, Kleinzosenn und Detmansdorff mit Erbgerichten, 9.) Hane, das Dorf samt dem Kirchlehen, das Gericht über Hals und Hand - außer im Dorf, wenn jemand ort erschlagen wird -, Zinsen, Renten und anderen Gerechtigkeiten. Die Belehnung erfolgt so, wie das Gericht in der Regierungszeit Johann Friedrichs des Älteren, weiland Herzog zu Sachsen durch seine Räte Hans von Neuschwitz und Hans Edlen von der Planitz erkannt hat. Auch die Wüstemark Krosigk (Crosigk) mit Erbgericht in Amt Borne des Ausstellers, dazu zwei Bauern im Dorf Hauwicz mit Lehen und Zins, nämlich Galle Schnerder und Benedix Herman schulden jeder jährlich zu Jakobi 10 ½ (eilffte halben) Groschen und zu Martini 10 ½ Groschen und zwei Kapaune. Zudem erhält Breittenbach drei Äcker Wiesen hinter dem Dorf, die Heinrich von Könitz nach dem Tod von Caspar Ketzscher mit Hilfe des Gerichts im Amt Bornn an sich gebracht hatte. Breittenbach erhält somit dieselben Lehen wie sie der verstorbene Asmus von Könitz, früher Hofrichter des herzoglichen Oberhofgerichts zu Leipzig (Leipczigk) und seine Erben innegahabt hatten. Das Lehen war wegen Verschuldung verfallen und ist nach Verhandlung der Räte des Ausstellers mit den Gläubigern an Breittenbach als Mannlehen verkauft worden. Auch hat der Aussteller Abraham von Breittenbach zu Behlen und seine Erben Ern Conrad von Breittenbach, Domherr, Caesar und Friderich von Breittenbach, Gebrüder zu Koczschwitz, Hans Jordan und Christoff von Breittenbach, Gebrüder zu Krostewicz und deren Erben mitbelehnt. Wenn also Wolff von Breitenbach ohne leibliche Erben stirbt, soll zuerst Abraham von Breittenbach, falls dieser nicht mehr lebt, Ern Conradenn, Casarn und Friderichen, Gebrüder, und wenn auch diese ausfallen, Hans Jordan und Christoff von Breittenbach, Gebrüder zu Krostewicz erben. Urkundszeugen sind Rudolff von Bunau (Bunaw) der Ältere zu Trebenn, Hieronimus Kisewetter zu Dittersbach, Doktor der Rechte und Kanzler des Ausstellers, Hans von und zu Bernstein und zu Bernfels, Johann Prager und Wolfgang Eilenbeck (Eilenbegk), beide Doktoren der Rechte, und andere mehr. Siegelung durch den Aussteller.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 55 x 29 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1566 April 5, Dresden
SB-MLL A.1566-04-05 – Kurfürst August von Sachsen bestätigt Wolff von Breittenbachs Lehen über die Stadt Löbschütz