Kaiser Joseph I. gewährt Johann Georg Franz von Wildenau Landsassenfreiheit für das Glashüttengut Herzogau
Signatur
SB-MLL A.1708-03-18
Datierung
18.03.1708
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Johann Georg Franz von Wildenau, Regimentsrat in Amberg hat gebeten, sein in der Oberpfalz (Obern Pfalz) im Pfleggericht Waldmünchen (Waldtmünchen) gelegenes Glashüttengut, die Herzogau genannt, mit der oberpfälzischen Landsassenfreiheit zu begnaden. [Wildenau] hat dem Erzhaus Österreich im Felde in Ungarn als Oberkriegskommissar gute Dienste geleistet. Deshalb gibt der Aussteller als Fürst der Oberpfalz dem Wildenau das Gut Herzogau übereignet und gewährt Landsassenfreiheit. Verliehen werden ihm auch die Untertanen und Häusler mit Grund und Boden in Herzogau sowie die Niedergerichtsbarkeit. Ausgenommen sind die der landesherrlichen Gerichtsbarkeit unterstellten Personen, die Hochgerichtsbarkeit, insbesondere die dem Viztum- und Rentmeister zustehende Bestrafung. Die Pflicht der Untertanen von Waldmünchen zur Leistung von Scharwerk beim Schlossbau ist durch Zahlung an den Aussteller abzufinden, ebenso wie die Pflicht der Untertanen von Herzogau zur Leistung von Scharwerk an das Pflegamt. Der Aussteller überlässt Wildenau die Glashütte, die ein Schüelmaß mit 50 Tagwerken hat. Dazu gehört die Hüteweide, der Rangen genannt, von dem der Besitzer von Herzogau dem Pflegamt Waldmünster einen Gulden und 30 Kreuzer Grund- und Weidezins schuldet. Das Gut Herzogau wird vom jährlichen Zechengulden von 20 Kreuzern und anderen Abgaben gemäß Herzogauischen Erbrechtsbrief befreit, außer von dem einen Drittel Zehnt des Pfarrers von Waldmünchen. Damit sind alle bisherigen Pfleg- und Forstamtsstreitigkeiten erledigt. Der Aussteller bestätigt alle von seinen Vorgängern gewährten Rechte, außer den streitbefangenen mit dem Forstmeisteramt Waldmünchen. Alle von der Glashütte haben den jährlichen Zins von sechs Gulden und drei Kreuzern sowie zwei Hunde (hundt) Glasscheiben weiterhin an das Pflegamt Waldmünchen abzuführen, sonst wird die Glashütte und der Hochwald, durch den die böhmische Grenze verläuft, dem angren-zenden böhmischen Kreis-Distrikt (Crais district) angegliedert. Vor Wirksamwerden dieser Landsassenfreiheit hat Wildenau an das hiesige Hofzahlamt 800 rheinische Gulden in Münzen zu zahlen und Gehorsam zu geloben. Jedermann hat die Rechte Wildenaus zu beachten. Siegelung mit dem kaiserlichen Siegel. Eigenhändige Unterzeichnung durch [Maximilian Karl] Graf von Löwenstein, Wertheim (Löwenstain, Werthamb) etc., Administrator des Landes Bayern.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: rotes S (4 cm) in Holzkapsel (11,5 cm) an schwarz-goldener Seidenschnur, vgl. vgl. SB-MLL A.1659-02-13 und SB-MLL A.1666-01-10.
Maße: 37 x 34 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1708 März 18, München
SB-MLL A.1708-03-18 – Kaiser Joseph I. gewährt Johann Georg Franz von Wildenau Landsassenfreiheit für das Glashüttengut Herzogau