Wohnrecht der Anna Smydein und Übergang des Hauses an St. Nikolaus zu Ebermannstadt nach ihrem Tod
Signatur
SB-MLL A.1391-03-21
Datierung
21.03.1391
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vor Hans von Aufseß (Aufsez), Untervogt zu Neideck (Neydeck), und den geschworenen Schöffen von Ebermannstadt (Ebermanstat) sind erschienen Gricz Reschlein und Otke Scholle, derzeitige Gemeine des Gotteshauses Sankt Nikolaus (Sand Claws) zu Ebermannstadt, mit ihren Fürsprechern und bezeugten mit drei Geschworenen eidlich, dass allein des verstorbenen Merkel Smydes Kind zu ihnen geschickt hat und erklärt, dass das an die Heiligen des vorgenannten Gotteshauses das Haus und die Hofreite, bewohnt von Anna Smydeyn, unter der Bedingung, dass Anna Smydein Haus und Hofreite lebendslang innehaben darf und daraus jährlich zu den Heiligen von Sankt Nikolaus (Sant Claws) ein Pfund Heller gemeiner Landeswährung geben soll. Wenn die Bewohnerin stirbt, soll das Eigentum an Haus und Hofreite Eigentum der vorgenannten Heiligen werden. Zeugen: Nikolaus (Nycklaws) von Butler, ein Offenbarschreiber (Offen schreyber) des Papstes, des Königs und auch des (vnserr) Stifts, Ocke Snawder und Chuncz Peter. Dieses Urteil kann nicht angefochten werden, namentlich durch Merkel Smydes Tihter. Diesen offenen Brief gibt der Aussteller für die Heiligen zu Ebermannstadt zu Sankt Nikolaus und ihren Gemeynern. Ankündigung der Siegelung mit dem Siegel des Ausstellers und dem der Stadt Ebermannstadt. Datierung: "Benedicti abbati".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne die beiden S
Maße: 23 x 17,5 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1391 März 21, [Ebermannstadt]
SB-MLL A.1391-03-21 – Wohnrecht der Anna Smydein und Übergang des Hauses an St. Nikolaus zu Ebermannstadt nach ihrem Tod