Notariatsinstrument über die Hinterlegung eines Pfandschillings in Frankfurt, nachdem Manfred Flach von Schwarzenberg diesen ablehnte
Signatur
SB-MLL A.1560-12-26
Datierung
26.12.1560
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Notariatsinstrument. Vor dem Aussteller in Frankfurt [a.M.] im Arnsberger Hof (Arnsperger houe) in der unteren Stube zum Garten hin sind als Zeugen Konrad Unkel (Conradt Vnckell), Burschierer, und Jakob (Jacob) Schlierbach, Raidmeister, beide vom Kloster Arnsburg (Arnspurck), erschienen und haben ein Schreiben, das wie folgt lautet: Siegfried (Seyfridt), Abt von Arnsburg, und der Konvent hatten Georg Flach von Schwarzenberg (Flachenn von Schwartzenburgk) und seine Ehefrau Margarete (Margrethen) zwei Höfe in den Dörfern Sauer-Schwabenheim (Sawerschwobenheim) und Gensheim (Gynssheim) für 1.400 Goldgulden Mainzer Währung samt 200 Gulden Baugeld mit Rückkaufrecht verkauft. Valentin, derzeit Abt in Arnsburg, und der Konvent haben mit Zustimmung der Herren Reinhard (Reinharts), Philipp (Philipfen) und Friedrich Magnus (Friderichen Magnussen), alle Grafen von Solms und Herren zu Münzenberg (Müntzenbergk), Ludwig, Graf von Stolberg und Königstein und Herr zu Münzenberg, alle Schutz- und Stiftsherren des Klosters, den Rückkauf mit einer Kündigungsfrist von einem viertel Jahr zum vorigen Tag des Apostels Thomas gegenüber Manfred Flach von Schwarzenberg (Mannfrieden Flachen von Schwartzenbergk) als Erben von Georg Flach schriftlich erklärt und um Erscheinen zum Thomastag in Frankfurt gebeten, um den Pfandschilling zu empfangen und den Kaufbrief auszuhändigen. Manfred Flach ist zwar erschienen, hat aber die Annahme des Pfandschillings verweigert. Dagegen hat [Abt] Valentin [Strauß] protestiert und angekündigt, den Pfandschilling hier zu hinterlegen. Daraufhin ist Manfred Flach weggegangen. Der Abt hat nun Konrad Unkel und Jakob Schlierbach befohlen, den Pfandschilling von 1.600 Goldgulden Mainzer Währung oder den Gegenwert davon bei den Ratsherren von Frankfurt zu hinterlegen. Dies haben die beiden heute gemäß vorliegender Quittung getan mit dem Zusatz, dass ein Mehr- oder Minderbetrag ausgeglichen werde. Beide haben um Ausfertigung eines Instrumentes gegen Gebühr gebeten. Zeugen sind Georg Keller (Jorgen Kellers) und Christian Uher (Vherus). Der Aussteller bezeugt das Vorstehende, hat es durch seinen Diener aufzeichnen lassen, kontrollier, eigenhändig unterzeichnet und sein Notarsignet angebracht. Datierung: "Vff Stephani, den Sechsvndtwaintzigsten tag des Monats Decembris zwischen ein vnd zwo vhr nach mittemtag".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Maße: 35,5 x 56 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1560 Dezember 26, Frankfurt [am Main]
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1560-12-26 – Notariatsinstrument über die Hinterlegung eines Pfandschillings in Frankfurt, nachdem Manfred Flach von Schwarzenberg diesen ablehnte