Rechtsstreit über das Eigentum von Holzkohle zwischen Sebald Schurstab und den Brüdern Ulrich und Berchtold Alt
Signatur
SB-MLL A.1431-03-09
Datierung
09.03.1431
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vor den Ausstellern ist Sebald (Sebalt) Schurstab im Gericht erschienen sowie Andresen im Hof und Jacob Topler. Diese beeideten als geladene Zeugen, dass Ulrich Alt, Bürger zu Neumarkt (Newenmarkt), und sein Bruder Berchtold Alt, Bürger zu Nürnberg, und Anna Lader (Laderin), beider Ahnfrau (Anfrawe) gegen Sebald Schurstab geklagt hätten, der Holzkohle (kolholtz) wegen an der vorschub czu Affaltenbach, dass es ihnen gehören würde. Dies haben die Kläger jedoch in einer gütlichen Einigung dem Beklagten ausweislich einer Urkunde des Gerichts von Nürnberg mit anhängendem Siegel verkauft. Durch diesen brief mit urteil und anhängendem Siegel bestätigt der Aussteller, dass die vorschube bzw. die Colen bzw. die Holzkohle, deretwegen es Zwietracht gegeben hatte, rechtswirksam verkauft sind. Versotext: No. 2 Seb. Schurstabs 1431 (Späteres Regest unleserlich) Datierung: "Freytag vor sant Gregorientag in der vasten".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 20 x 25 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1431 März 9, Nürnberg
SB-MLL A.1431-03-09 – Rechtsstreit über das Eigentum von Holzkohle zwischen Sebald Schurstab und den Brüdern Ulrich und Berchtold Alt