Rechtstreit wegen der ausstehenden Geldschuld von Konrad Neuhausen gegenüber Gallus Trennbeck
Signatur
SB-MLL A.1455-02-09
Datierung
09.02.1455
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Schiedsspruch (Irrung spruch). Zwischen Konrad Neuenhaus/Neuhausen (Cunraden Newnhausen) einerseits und Gallus Trennbeck (Gallen Trennbecken) andererseits bestand Streit, der von Benedikt (Benedict) dem Puecher herrührt. Beide Seiten haben vorab die Anerkennung des Spruches gelobt. Konrad Neuenhaus (Kunrad Newnhausen) oder seine Erben haben an Gallus Trennbeck (Trennbecken) oder dessen Erben wegen der übernommenen Einnahmen (güllt) aus dem Sitz Egkerstorffen 26 Pfund Landshuter Pfennige am nächsten Martinstag mit einer Karenzzeit von acht Tagen zu zahlen. Konrad Neuenhaus (Kunrat Newnhausen) hat Gallus Trenbecken die Einnahmen aus dem Sitz Egkerstorffen, nämlich zehn Pfund Landshuter Pfennige, künftig ungehindert zu lassen. Die Spruchbriefe und Heiratsbriefe sollen bestehen bleiben. Alles gütliche oder rechtliche Vorgehen der einen gegen die andere Partei ist hiermit beigelegt. Diejenige Partei, die diesen Spruch verletzt, verliert sämtliche Ansprüche. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Spruchs. Gesiegelt haben Pankraz Hohalting und Hans Zachreis (Hannsen Zachreisen). Datierung: "Sunttag sant Appollonia tag der heiligen Junkchfrawn".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: 2 dunkelbraune S in Wachsschale, das rechte nur zu 2/3 erhalten
Maße: 29,5 x 21 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1455 Februar 9, Dingolfing
SB-MLL A.1455-02-09 – Rechtstreit wegen der ausstehenden Geldschuld von Konrad Neuhausen gegenüber Gallus Trennbeck