Regelung der Gerichtszuständigkeit der Gemeinde Gambarogno für Bagatellfälle
Signatur
SB-MLL A.1556-05-12
Datierung
12.05.1556
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Regelung eigener Gerichtszuständigkeit Gambarognos für Bagatellfälle. Beurkundung im Namen der Herren der zwölf Orte der Eidgenossenschaft. Als der Aussteller öffentlich zu Gericht saß, erschienen Christoph (Christoffel) Martignon, Potestat in Gambarogno (Gambarong), Baptist (Baptista) und Christoph (Stoffel) Martignon und Bernhard (Bernhartt) Bernhardel von Balsthann, großer Konsul daselbst, alle vier im Namen der Gemeinde der ganzen Riffier Gambarogno und sagten, dass sie vernommen hätten, dass der Aussteller viele Personen wegen Straftaten und Frevel während seiner Amtsverwaltung geladen habe. Die Bittsteller trugen vor, dass in der Landschaft Locarno Bagatellfälle, die etwa mit Fünfstreich zu ahnen sind, laut den Statuten von Locarno nicht der Gerichtsbarkeit der Herren unterfielen. Auch sie wollten in Gambarogno in solchen kleinen Fällen selbst Bußen verhängen. Der Aussteller hat die entsprechende Anwendung der Statuten von Locarno für Gambarogno bewilligt. Zuständigkeit des Baptist (Baptista) Britio, Statthalter des Ausstellers und derzeit Kanzler von Gambarogno für diese Prozesse. Siegelung durch den Aussteller. Datierung: "den zwolfften tag Weyens".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 36,5 x 24 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1556 Mai 12, [Locarno]
SB-MLL A.1556-05-12 – Regelung der Gerichtszuständigkeit der Gemeinde Gambarogno für Bagatellfälle