Sabina von Schönnburg erhält nach dem Tod ihres Mannes Elias Bargeld für ihre Anteile aus der Ehe und verzichtet auf Grundstücke
Signatur
SB-MLL A.1606-04-17
Datierung
17.04.1606
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Verzichtsbrief und Quittung. Nach dem Tod ihres Ehemannes (Ehevogts) Elias von und zu Schennbürg, Rohr, Ellrechnig und Khierchperg hat die Ausstellerin mit Hans Christoph (Hannß Christoffen) von und zu Schennburg auf Rohr, Ellrechnig und Khierchperg, Passauer Rat und Pfleger der Herrschaft Ridenberg, mittels eines beiderseits beauftragten Unterhänd-lers einen Vertrag und Vergleich geschlossen. Mit ihrem Sohn Hans Christoph von Schönnbürg verabredet, dass die Aussteller das in die Ehe eingebrachte Heiratsgut von 1.000 Gulden, die Morgengabe von 400 Gulden und von der vorhandenen Barschaft 100 Gulden gemäß dem Heiratsvertrag sowie für ihren Anteil an allerlei Vieh, außer den Rössern, die ihm kraft des Vorbehalts allein zustehen, 600 Gulden, zusammen 2.100 Gulden, zu je 15 Batzen oder 60 (?) in Bargeld erhält. Die Ausstellerin hat heute diese 2.100 Gulden erhalten. Damit sind alle Ansprüche der Ausstellerin abgegolten. Ausgenommen ist der ihr laut Heiratsvertrag zustehende Witwenunterhalt. Verzicht auf den Rechtsweg und rechtliche Einwendungen, auch auf Vellejanisches Recht, das sonst dem weiblichen Geschlecht zu Gute kommt. Die Aussteller verzichtet auf alle von ihrem Ehemann hinterlssenen Schlösser, Höfe und sonstigen Güter, ob Lehen oder Eigentum. Eigenhändige Unterzeichnung dieser Enndtquittung. Da sie über kein eigenes Siegel verfügt, haben Hans (Hannsen) Offenhamer zu (?), Seibenstorf und Rotenperchhaim, ihr Bruder, Bruder und Mainzer Regimentsrat in Burghausen (Burchhausen), sowie Adam von und zu Fliczing auf Teifftern und Oberndürckhen, ihr Vetter, gesiegelt und unterschrieben.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: 2 wohlerhaltene dunkelbraune S in Holzkapseln ohne Deckel
Maße: 49 x 27,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1606 April 17, Rohr
SB-MLL A.1606-04-17 – Sabina von Schönnburg erhält nach dem Tod ihres Mannes Elias Bargeld für ihre Anteile aus der Ehe und verzichtet auf Grundstücke