Schiedsspruch zu einem Streit zwischen Münchner Bürgern und Leonhard, dem Propst der Kirche in Scheftlern wegen einer Mühle
Signatur
SB-MLL A.1511-08-23
Datierung
23.08.1511
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Zwischen Herzog Wilhelms Untertan [Christoph] und den Münchener Bürgern Georg (Görg) Schrenckhanns und Michael (Michel) Starnberger einerseits und Leonhard, Propst der Kirche in Scheftlern sitzt. Da man sich nicht einigen konnte haben Jakob (Jacob) Tanner, Kastner Herzog Wilhelms, andere Grundherren und der Propst von Scheftlern die Aussteller gebeten, einen Schiedsspruch zu fällen. Diese haben entschieden, 1.) der [Propst] von Scheftlern soll 1.) die wasserhöch ir abwerch nicht größer und höher bauen als für die Mühle notwendig, was ihm die Aussteller zeigen werden. 2.) das Wasser bis auf sechs Zellung zum Grund ablassen. 3.) den Ablass bei der Schleifmühle zur Sägemühle hin erweitern. 4.) das Wasser in den Wilden Wassern zwischen beiden Ablässen bis hin an den Berg vberfallen lassen. 5.) den Wasserstrom vom Steg bis zum Ablass frei fließen lassen und dazu die Ablässe jeden Feierabend öffnen. 6.) keine Wasserbauten außerhalb der Grundstücke des Pflegers zu Starnberg und der Nachbarn oberhalb der genannten Mühle errichten lassen. Die vier Spruchmänner händigen beiden Parteien eine gleichlautende Ausfertigung aus. Siegelung durch Friedrich (Fridrich) Eps..., Unterrichter in München. Zeugen sind Wolfgang Mosmüllner und Hans (Hanns) Weissenburger, beide Bürger in München. Datierung: "an sand Barttholomeus abent".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 34 x 25 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1511 August 23, [München]
SB-MLL A.1511-08-23 – Schiedsspruch zu einem Streit zwischen Münchner Bürgern und Leonhard, dem Propst der Kirche in Scheftlern wegen einer Mühle