Schlichtung eines Streits um einen Acker zwischen Hannibal von Berenfels zu Krengach und vier Dorfgeschworenen zu Hegenheim
Signatur
SB-MLL A.1574-11-05
Datierung
05.11.1574
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Zwischen Hannibal (Hanniball) von Berenfels zu Krengach einerseits und Hans Wernher (Hansen Wernhern), derzeit Maier, Christian (Christen) Schmidt, Hans Rieh (Hanns Riehen), Franz Greder und Marx Schmidt, alle vier Dorfgeschworene zu Hegenheim im Namen der ganzen Gemeinde und ihrer Untertanen, andererseits, hat es Streit gegeben um einen Acker, etwa 16 Juchart groß, genannt der Millers Acker. Dieser liegt zur einen Seite an die Landstraße, zur anderen Seite neben dem Riedt, oben an Bysels Gut, unten an Hans Böglins Gnadenthaler Gut und ist ringsum von einem Graben umgeben. Von Berenfels behauptete, der Acker gehöre zum Meiertum Hägenen und wäre demnach Lehen vom Bischof von Basel (Basell). Dagegen gaben der Maier, die Geschworenen und die ganze Gemeinde an, dass sie und ihre Vorfahren vor vielen Jahren den Acker im Namen der Gemeinde gekauft hätten. Deshalb hat heute eine Güteverhandlung mit folgendem Ergebnis stattgefunden: weil das Dorf Hägenen ein Ritterdorf und Lehen vom Bischof von Basel ist, sollen der Maier, die Geschworenen und die ganze Gemeinde künftig jährlich am Martinstag dem Junker von Berenfels als ihrer ordentlichen Obrigkeit von dem Acker, wenn er Korn trägt, sieben viernczel und wenn er Hafer trägt, vier viernczel, alles Rittermess, in guter, verkaufsfähiger Frucht an den Kornkasten auf dem Berenfelser Hof in Basel abliefern. Wenn der Acker brach liegt, sind in dem Jahr keine Abgaben zu entrichten. Werden andere Feldfrüchte angebaut, soll man sich mit dem von Berenfels über die Abgabe einigen. Junker Hannibal (Haniball) von Berenfels seinerseits hat erklärt, dass der Meier, die Geschworenen und die ganze Gemeinde den Acker ewig unangefochten nutzen dürfen-nach Entrichtung des Zinses wie freie eigene Güter. Wenn sie den Zehnt ablösen wollen, ist der von Berenfels damit einverstanden. Sollte sich durch Briefe, Schriftstücke oder Leute herausstellen, dass der Acker Lehen von Bischof von Basel ist und zum Meiertum gehört, ist dieser Vertrag unwirksam. Die von Berenfels aber dürfen die eingenommenen Zinsen behalten. Beide Seiten haben die Vertragserfüllung gelobt. Werden die Verpflichtungen gegenüber dem von Berenfels nicht mehr erfüllt, darf dieser den Acker einziehen, verkaufen oder selbst behalten. Dieser Vertrag ist von Jonas Grasser (Grasseren), Prediger der Kirche Sankt Theodor im minderen Basel, und Johann Balthasar Ruth (Ruthen), kaiserlicher Notar und Bürger im merern Basel, auf Bitten beider Parteien ausgearbeitet worden. Juncker Hannibal von Berenfels hat sein Siegel an beide Briefe hängen lassen. Da der Meier, die Geschworenen und die Gemeinde kein eigenes Siegel führen, hat für sie der ehrenfeste und vornehme Herr Franz Ulrich (Francz Vlrich) Waßserhun, Bürger zu Basel und derzeit Schaffner zu Sankt Leonhard (Sanct Lienhardt), gesiegelt. Beide Parteien haben je eine gleichlautende Ausfertigung erhalten. Weitere Beurkundung (verso): 1576 März 9, [Basel], Johann Balthasar Ruth, Bürger zu Basel und kaiserlicher Notar, Der [umseitige] Vertrag besagt, wenn durch Zeugen, Briefe oder Schriften bewiesen würde, dass der streitige Millers Acker Lehen und zum Meiertum gehörig wäre, dass der Vertrag unwirksam sei. Für den Fall des gänzlichen Erlöschens der Berenfels im Mannesstamm war nicht geregelt, wem dann die jährliche Gült zustehen solle. Wenn das Dorf Hegenen in andere Hände kommt, soll der Vertrag ebenfalls unwirksam werden. Der Meier, die Geschworenen und die ganze Gemeinde sollen ab dem Jahr von der Abgabe befreit sein.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne die beiden S, Pergamentstreifen vorhanden
Maße: 64 x 29 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1574 November 5, [Basel]
SB-MLL A.1574-11-05 – Schlichtung eines Streits um einen Acker zwischen Hannibal von Berenfels zu Krengach und vier Dorfgeschworenen zu Hegenheim