Schutzgewährung für Personen und Waren preußischer und westfälischer Kaufleute in Holland durch Wilhelm IV., Graf von Holland
Signatur
SB-MLL B.1340-05-22
Datierung
22.05.1340
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Abschrift ca. des 15. oder 16. Jahrhunderts. Der Aussteller gewährt den Kaufleuten von Preussen und Westfalen Schutz (bescermenesse) für ihr Leben und ihre Ware sowie freies Geleit (vrij geleide) innerhalb der Grenzen seines Landes unter näher genannten Bedingungen, namentlich der Freiheit von Abgaben, die von genannten Waren erhoben werden und in holländischen Pfennigen oder Schillingen bemessen sind (aufgeführt: Stoffe, gebleichte und ungebleichtes Linnen, Seide, Häute, Bock- und Schaffelle, Wolle, Getreide wie Roggen und Gerste, Gewürze wie Anis, Pfeffer, Muskat, ferner Salz, aber auch Bernstein). Der Aussteller gewährt die Freiheit von weiteren Abgaben (Ungeld und Zollabgaben), den Schutz vor Arrestierung von Kaufleuten bei Schuldvergehen anderer und das Verbot der Vernichtung der Waren durch Knappen oder Knechte der Kaufleute. Datierung: "duijsent ccc en xl des maendaghes voer ascencien dagh".
Physische Eigenschaften
Material: Papier
Maße: 21 x 29,5 cm
Sprache
Niederländisch
Altsignatur
1340 Mai 22, [o. O.?]
SB-MLL B.1340-05-22 – Schutzgewährung für Personen und Waren preußischer und westfälischer Kaufleute in Holland durch Wilhelm IV., Graf von Holland