Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Stralsunder und Lübecker Kaufleuten
Signatur
SB-MLL A.1605-05-04
Datierung
04.05.1605
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Stralsunder und Lübecker Kaufleuten. Im Niedersten Stadtbuch steht unter 1605 Dominica Quasimodogeniti folgende Eintragung: der Rat von Lübeck hat wegen eines Urteils des Rates von Stralsund (thom Stralsunde) im Rechtsstreit der Ältesten (Olderlude) der Kramer, vertreten durch ihren Anwalt Christopher Burmeister, Appellanten, einerseits und Arndt vom Stein, Appellaten, andererseits entschieden. Dieser hat sich einen Stekerechtstag verweigert. Nur Werner (Wernerus) Schellenberger hat im Januar bei Gericht im Namen von Hans Spangenberg (Hansen Spangenberges) erfolgreich protestiert, dass man ihm die Akten von Arndt vom Stein verspätet hat zukommen lassen. Weder Werner [Schellenberger] noch [Hans] Spangenberg (Spangenbergk) hätten eine Vollmacht vorgelegen können. Aus dem Stralsunder Dokument geht die Ladung des nicht erschienenen Appellaten hervor. Arndt vom Stein (Steinn) wurde gebeten, die Fälligkeit der Sache anzuerkennen. Der Rat hat wegen der fehlenden Vollmacht des Werner Schellenberger festzustellen, ob er für Spangenberg vertretungs- und antragsberechtigt ist. Der Aussteller erklärt die Sache für fällig und verweist sie am April 3 zurück nach Stralsund. Siegelung mit dem Stadtsiegel (Secret).
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: Pergamentstreifen ohne S
Maße: 41 x 35 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1605 Mai 4, Lübeck
SB-MLL A.1605-05-04 – Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Stralsunder und Lübecker Kaufleuten