Verkauf eines Gartens beim Wöhrder Türlein von Hans und Anna Arnolt an Peter Wernher
Signatur
SB-MLL E09.1503-12-01
Datierung
01.12.1503
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vor Gericht hat Peter Wernher, Bürger zu Nürnberg, anhand des Gerichtsbuches vorgetragen, dass die ehrbaren Lazarus Holzschuher (Lasarus Holzschucher) und Hans zu Hof (Hanns zcu Hof) eidlich ausgesagt hätten, dass sie als geladene Zeugen aussagen würden, dass Hans (Hanns) Arnolt und seine Ehefrau Anna, ebenfalls Bürger zu Nürnberg, für sich und ihre Erben am Mittwoch nach Lienhardtstag (Sanndt Lienhardts), dem 8. November, erklärt, dass sie ihren ererbten Garten bei dem Werder Thürlein, der zur einen Seite an Hermann (Herman) Timchers und zu Michaelis, und eine Fastnachtshenne zur gewöhnlichen Zeit. Dies Urteil ist mit dem Gerichtssiegel von Nürnberg gesiegelt. Zeugen sind die ehrbaren Herren Sebald (Sebolt) Schürstab und Sigmund Groß. Datierung: "Freytag nach Anndree, den ersten Decembris".
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: dunkelbraunes, leicht gedrücktes Wachssiegel lose dabei
Maße: 37 x 25 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1503 Dezember 1, Nürnberg (Nürmberg)
SB-MLL E09.1503-12-01 – Verkauf eines Gartens beim Wöhrder Türlein von Hans und Anna Arnolt an Peter Wernher