Verkauf eines Hauses beim Wöhrder Türlein von Peter und Margaretha Kienner an Georg Steyb
Signatur
SB-MLL E09.1573-07-15
Datierung
15.07.1573
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Peter Kienner, Wirt und Bürger zu Nürnberg, und Margretha, seine Ehefrau, haben Georg (Jörg) Steyb, ebenfalls hiesiger Bürger, eine Behausung mit drei Zinsen und ein Stadel in der St. Sebalder Pfarre (Sanct Seboldts pfarr) bei dem Werder dürlein, zwischen seinem, Peter (Petter) Kinners, Wohnhaus und den Häusern des ehrbaren und ehrenfesten Hans (Hanns) Engelhardt Deczels gelegen und hinter an die Häuser der Erben des verstorbenen Wirts Thomas (Thoma) Knoblach grenzend, [gekauft]. Darauf lasten 300 Gulden in grober Münze der Anna Witwe von Eucharius Vogt (Voytten), hiesigen Bürgers, die Vbermas für 480 Gulden in kleiner Münze gekauft haben. Weil Peter Kyenner und seine Ehefrau wegen dieser Behausung von Biederleuten oftmals freundlich und gutnachbarlich ersucht worden sind, haben sie, mit Zustimmung von Georg Steyb (Jörg Steybens), Hans Engelhart Daczel für die gleiche Kaufsumme in den Kauf eintreten lassen, so dass künftig Deczel dem Steyb den Kaufpreis bezahlen soll und Peter Kiener und seine Ehefrau nunmehr mit der genannten Behausung nichts mehr zu tun haben und Steyb nichts mehr von ihnen zu fordern hat und Herrn Deczel einen Kaufbrief gegeben hat. Peter Kienner und seine Ehefrau haben sich den Keller in ihrem Hof erblich vorbehalten, so wie sie früher Steyb einen Reversbrief darüber gegeben hatten. Der Keller ist nun samt dem Dyll dabei von Kienner neu erbaut worden. Den Keller haben die Kienners in ihr Eigentum einbezogen. Beide Vertragsparteien dürfen auf ihren Teilen soviel bauen, wie sie dazu befugt sind, doch mit der Einschränkung, dass der Teil von Herrn Deczel mit Licht- und Traufrechten belastet ist, aber bezüglich der gemeinen Mauer bestehen keine Beschränkungen. Hans Engelhardt Deczel und Madalena, seine Ehefrau, erklären nunmehr, dass sie Peter Kyenner und Margaretta, seine Ehefrau, aus gutnachbarlichem Willen in den Kauf der Behausung mit den drei Zinsen und dem Stadel haben eintreten lassen, unter den genannten Bedingungen bezüglich dem Keller und dem ~gefangenen Teil (Eingefangen Tyll)~. Die Rechte an dem jetzt augenscheinlich gebauten Teil treten die Aussteller ab. Die Aussteller erklären nochmals, dass Peter Kyenner und seine Ehefrau das Eigentum an dem Keller erhalten und sie damit tun können, was sie wollen, und dort zu bauen, soweit es die städtischen Bestimmungen zulassen. Hans Engelhart Deczel hat Hans (Hanns) Hyllenpranndtt und Martin Khön, beide Bürger und Genannte des Größeren Rats der Stadt Nürnberg, um Siegelung gebeten. Hyllenpranntt und Khön haben gesiegelt.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: zwei wohlerhaltene dunkelolivgrüne S in hellbraunen Wachsschalen
Maße: 63 x 27 cm
Sprache
Deutsch
Altsignatur
1573 Juli 15, [Nürnberg]
SB-MLL E09.1573-07-15 – Verkauf eines Hauses beim Wöhrder Türlein von Peter und Margaretha Kienner an Georg Steyb