Vertrag über Wegerechte, Viehtrieb, Waldnutzung und Gebietsgrenzen zwischen den Einwohnern zu Heiterwang und zu Berwang
Signatur
SB-MLL A.1589-10-06
Datierung
06.10.1589
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vertrags- und Marchbrief für die zu Berwang (Perwanng) Vertragliche Regelung zwischen N.N. der gemeinen Nachbarschafft zu Heiterwang (Haiterwanng) einerseits und den gemeinen Nachbarn zu Berwang aus dem Gerichtsbezirk Ernnberg andererseits wegen des Wun- und Weidetriebs, auch Marchen und Holzeinschlag an der Kuhalp Heiterwangs, die an die Gerechtigkeiten derer von Berwang grenzt. Es hatte Streitigkeiten deswegen gegeben, die zwar mit Brief und Siegel zwischen den Zacharias Milper, Richter zu Ernnberg und Christian (Cristan) Scheihews, beide verstorben, 1513 Mai 19 geregelt worden waren. Von dem Brief hatte jede Partei eine Ausfertigung erhalten. Die von Heiterwang hatte aber ihr Exemplar in den vergangenen Kriegen verloren und die von Berwang ihres verlegt aber wiedererlangt. Die von Heiterwang haben sich beschwert, dass die von Berwang über ihre Gemarkung hinaus Holz geschlagen und Vieh geweidet hätten. Die von Berwang dagegen haben behauptet, die von Heiterwang hätten, besonders bei Schneenöten und Unwetter, ihre Grenzen bei Wun und Weide überschritten. (Weiter ab Bl. 1v) den beiden benachbarten Gemeinden, getrennt durch das Bergmassiv des Thaneller. Der Marchbrief regelt unter anderem Wegerechte, den Weidegang des Viehs, die Waldnutzung, diverse Gebietsabgrenzungen und andere rechtliche Streitigkeiten zwischen den beiden Gemeinden an der Fernpaßstraße südlich von Reutte.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: ohne S
Maße: 21,5 x 32,5 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1589 Oktober 6, Reutte
SB-MLL A.1589-10-06 – Vertrag über Wegerechte, Viehtrieb, Waldnutzung und Gebietsgrenzen zwischen den Einwohnern zu Heiterwang und zu Berwang