Zunftordnung der Töpfer von Mainz
Signatur
SB-MLL A.1647-08-14
Datierung
14.08.1647
Umfang
1 Pergament-Libell
Bestand
Beschreibung
3 Doppelblatt, Zunftordnung der Töpfer von Mainz. Sämtliche Meister des hiesigen Häffner-Handwerks, nämlich Jost Konrad (Conradt) Hederich, Johann Kühner, Hans Philipp (Habß Philips) Arbogast, Gerhard (Gerhardt) Bechtoldt und Erhard (Erhardus) Geißler, haben den Ausstellern geklagt, dass die Mehrheit der Haffner im Rheingau (des Rheingaws) ihr Handwerk aufgegeben haben, aber die Zahl der hiesigen Meister gestiegen sei, so dass sie eine eigene Zunft errichten können. Zwischen den Meistern, fremden Haffnern und dem Gesinde hat es bereits Missverständnisse gegeben. Die Meister haben eine Ordnung mit der Bitte, diese zu korrigieren, zue Papier vndt Protokoll [zu] pringen und zu bestätigen vorgelegt. Die Aussteller erlassen die nachfolgende Ordnung unter dem Vorbehalt der Zustimmung ihres Kurfürsten. [Es folgen die Zunftbestimmungen in zehn Punkten.] Siegelung durch Heinrich Freiherr von Brömser mit seinem Amtssiegel, das derzeit auch die Zwölf des Rates verwenden. [Nachschrift: Weitere Bestimmungen].
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Maße: 30,5 x 20 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1647 August 14, Mainz (Mayntz)
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1647-08-14 – Zunftordnung der Töpfer von Mainz