| | | | | SB-MLL Pergamenturkunden 1400-1449
Prozess wegen der Einleitung von Wasser in ein nahes Grundstück
Signatur
SB-MLL A.1402-06-06
Datierung
06.06.1402
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Heute sind vor dem Aussteller und den nachgenannten Schöffen in der Reichsstadt Frankfurt, als über Anleit (anleide)[Einsetzung in die Gewere über ein Grundstück] verhandelt wurde, erschienen Peter Heidenrich (Heidenrich) auf der einen Seite und Johann Eber (Ebir), derzeit Bürgermeister zu Frankfurt, auf der anderen Seite. Peter habe geklagt, Johann leite Wasser mittels eines Wassersteins von seinem Grundstück mit dem Haus "Zum Schwalbecher" hinten in den Hof des Klägers. Dieser erleide dadurch Schaden an Schwellen und Wänden. Der Kläger verlangt, dass der Beklagte das Wasser auffangen und mittels einer Kandel, die auch vorher da gewesen sei, ableiten solle. Der Beklagte wolle, dass das Wasser durch den Wasserstein ohne Kandel ungehindert abfließen dürfe, wie es von alters her gewesen sei. Nach Klage und Antwort beider Parteien haben die Schöffen geurteilt (urteil gewiset), dass Peter Heidenreich, das Wasser, wenn es aus dem Wasserstein kommt, auffangen dürfe, aber ohne Schaden für den Beklagten, gemäß dem vorgeschriebenen Urteil, das im Gerichtsbuch beschrieben steht. Beide Parteien fordern Urteilsbriefe. Die Schöffen haben den Aussteller aufgefordert, die geforderten Briefe samt Nennung der Zeugen und Siegelung auszufertigen. Zeugen sind Jakob (Jacob) Weibe, Imge[?] Frosch, Heinrich Wisse, Erwin Hartdrad, Arnold (Arnolt) zu Liechtenstein, Jakob (Jacob) Herdan, Idel[?] Dentman, Johann von Holczhusen[?], Johann[?] Wisse, Siegfried (Seyfrit) von Spier, Schöffen von Frankfurt (zu Frannckfurd) und weitere Erbeleute. Siegelung durch Rudolf von Sachsenhausen als Ritter und Schultheiss von Frankfurt von Gerichts wegen und auf Geheiß der obengenannten Schöffen.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Maße: 29,5 x 21 cm
Orte
Sprache
Deutsch
Verwahrende Institution