| | | | | SB-MLL Pergamenturkunden 1450-1474
Adolf, Erzbischof von Mainz, belehnt Johann vom Stein in und bei Böckelheim
Signatur
SB-MLL A.1468-09-02
Datierung
02.09.1468
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Der Aussteller belehnt Johann vom Stein (Steyne), Sohn des verstorbenen Ritters Johann vom Stein (Steyne) mit den nachgenannten Burglehen, so wie sie sein Vater von den Amtsvorgängern und des Ausstellers und dem Stift zu Lehen gehabt hatten. 1.) 40 Mark brabantisch zu je 36 Schilling Heller. Davon sind ihm zugeordnet worden fünf Mark der Bethe[?] zu Sobernheim[?], die ihm der jetzige und die folgenden Burggrafen zu Böckelheim (Beckelnheim) oder der sonstige Inhaber der Bethe jährlich auf St. Martins-Tag bezahlt werden soll bis dem Lehnsmann die 40 Mark vom Aussteller oder dem Stift bezahlt sind. Danach soll Johann von den Gütern Böckelheim (Beckelnheim) jährlich vier Mark Gült als Burglehen erhalten. 2.) Aus einem Burglehen, das Peter Wieß auf der Burg Böckelheim gehabt hatte, soll der Lehensnehmer ebenfalls jährlich fünf Mark Brabantisch zu St. Martin erhalten. 3.) Diese fünf Mark sind aus der Bethe zu Sobernheim abzuliefern und können mit 50 Mark abgelöst werden. 4.) 25 Pfund Heller gängiger Währung sind jährlich zu Weihnachten auf dem Weinmarkt im Dorf Gau-Bickelheim (Gauwebeckelnheim) zu zahlen sind, weil er [Johann] Lehnmann zu [Burg] Klopp (Clopp) bei Bingen (Binge) ist. Wenn der Aussteller oder das Stift 250 Heller an Johann zahlen, soll dies auf dessen eigenen Gütern erfolgen. 5.) Fünf Mark Pfennige sind jährlich auf die Bethe Lorich zu zahlen, weil er [Johann] Burgmann des Aussstellers in Burg Heimberg (Heymbergk) ist. 6.) Johann soll zollfrei sein vier Meilen ab Bingen für alle Güter seines Eigenbedarfs auf Haus und Hof. Wenn Johann oder den Seinen Unrecht durch Gerichte des Ausstellers zugefügt werden sollte, werden dieser oder seine Freunde ihm helfen. 7.) Ein Burglehen, das zu dem Burglehen von Böckelheim (Beckelnheim) gehört, nämlich fünf Morgen Weingarten zu Monzingen (Montzige) sowie zwei Malter Korn und vier Hühner dort. 8.) Ein heimgefallenes Burglehen zu Böckelnheim (Beckelnheim) mit Haus, Stall und anderem gemäß den von den früheren Lehnsherren darüber ausgestellten Briefen. Johann hat dem Aussteller und dem Stift den leiblichen Lehnseid zu den Heiligen geschworen, das er alle Pflichten erfüllen werde, die er seinem Herrn aufgrund seines Burglehens schuldig ist. Johann darf die Lehen nicht verkaufen oder sonst in andere Hände geben ohne Zustimmung des Ausstellers und Stifts. Siegelankündigung.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: geringe Siegelspuren auf dem Pergamentstreifen
Maße: 37 x 24 cm
Orte
Sprache
Deutsch
Verwahrende Institution