| | | | | SB-MLL Pergamenturkunden 1500-1524
Rat von Frankfurt zu Erweiterung eines Hauses durch einen Anbau
Signatur
SB-MLL A.1524-03-30
Datierung
30.03.1524
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Vor den Ausstellern erschienen sind Melchior Schwarczemberger, Stadtschreiber und Besitzer des Hauses "Zum Schwalbecher", einerseits, und Konrad (Conradt) von Geylhusen, Besitzer der Häuser "Zu der Erle" und "Zu der Schmitten", andererseits, und haben mitgeteilt, dass Melchior im Haus "Zum Schwalbecher" einen Neubau machen wolle, der 63 wergkschüge lang und nicht further und länger sein soll. Beide Parteien haben sich geeinigt, dass Melchior die Mauer gegen das Haus "Zur Elen" die Länge hin außen auf Conrads Grund unter der Erde, so viel und dick er will, und über der Erde zwei schüge dick machen soll und ihm Conradten auf seiner Seite in die Mauer, soviel notwendig ist, Kragsteine auf Kosten Melchiors anbringen läßt. Darauf kann Conradt seinen Bau setzen und behalten. Konrad hat eine Badestube unten bei der Küche. Beide haben sich geeinigt, dass ihm in die Mauer ein Schwiedbogenn gemacht wird, auch Ryln in die Mauer gelegt werden, damit er einen Sitz haben und eine Diele daran nageln kann. Weil der Bau des Hauses "Zur Erle" vorn und hinten bei der Küche alt ist und überhängt, ist verabredet worden, dass Konrad die Balken und Pedem neben dem Giebel auf beiden Seiten auf und in die Mauer jetzt legen darf. Wenn später Konrad oder der Besitzer des Hauses "Zur Erle" einen Neubau machen will, dürfen sie auf den Kragstein, wie er jetzt ist oder notwendig sein wird, auf die Mauer legen, doch ohne Schaden für Melchior oder den Besitzer des Hauses "Zum Schwalbecher", doch in die Mauer dürfen keine dan oder Balken eingelassen werden. Wenn Konrad oder der Besitzer des Hauses "Zur Erle" einen Bau neben dem Giebel höher als das Nachbarhaus errichten will, aber der Besitzer des Hauses "Zum Schwalbecher" die Mauer auf seiner Seite nicht auf seine Kosten aufbauen will, darf Konrad oder der Besitzer des Hauses auf die halbe Mauer aufbauen. Melchior oder der Besitzer des Hauses "Zum Schwalbecher" darf auf die Mauer bauen, was er will, doch ohne Schaden für den Besitzer des Hauses "Zur Erle". Beide Vertragsparteien haben je eine Ausfertigung dieser Einigung mit anhängendem Stadtsiegel erhalten.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Maße: 44,5 x 24 cm
Orte
Sprache
Deutsch
Verwahrende Institution