Vergleich über den Getreidezehnten in Ochsenfurt, Gemarkung Waldmannshofen

Signatur
SB-MLL A.1585-08-05
Datierung
15.08.1585
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Nach einigen Mißverständnissen und Irrungen zwischen den Parteien und über den Getreidezehnt in der Gemarkung Waldmannshofen[?] (Waldtmannßhöver Marckung) ist am 20. August [15]84 in der Stadt Ochsenfurt ein Vergleich geschlossen worden mit folgendem Wortlaut: • Inseriert: 1584 August 20 (dem neuen Calender nach), Ochsenfurt, Alexander Schott, Sebastian von Reinstein[?] (Rainstain), Conrad von Rosenberg, Albrecht von Rosenberg, Georg Siegmund von Rosenberg, Philipp Geyer von und zu Giebelstadt, Philipp Ernst von Berlichingen. Zwischen dem Dechant und Kapitel des Stifts St. Burchard zu Würzburg einerseits und den Brüdern Konrad Albrecht und Georg Sigismund von Rosenberg andererseits ist im Beistand von Philipp Geyer von und zu Giebelstadt sowie Philipp Ernst von Berlichingen auf Hornberg der Streit um den Getreidezehnt zu Waldmannshausen (Walttmanßhausen) beigelegt werden. Das Stift hat den ganzen Zehnt beansprucht. Dagegen haben die von Rosenberg eingewendet, dass ihnen die Hälfte zustünde und sie diese seit Menschengedenken innegehabt hätte. Die Brüder Rosenberg haben einen Extrakt alle einschlägigen Urkunden vorgelegt, gemäß dem ihnen die Hälfte des Zehnt zusteht und haben zugestanden, für den übrigen übrigen Teil des Zehnt 40 Malter Frucht, nämlich ⅔ in Korn und ⅓ in Hafer entrichten und weder Hagel, Wind, Heereszug, Mißernte oder anderes einwenden können und alles zu Ochsenfurt beim Stiftskasten abliefern werden. Die Abgeordneten des Stifts St. Burchard haben zugesagt, diese Einigung dem Kapitel zur Ratifizierung bis künftigen Burchardi zu empfehlen. Die von Rosenberg haben erklärt, sie und ihr Vetter Hannß Christoffels von Rosenheim, Mainzer Amtmann zu Bischofsheim [Bischoffhaim] damit lebenslang zufrieden zu sein. Nach ihrem Tod könne das Stift frei über ihren Teil des Zehnts zu Waldmannshofen verfügen. Wenn das Stift das Angebot der von Rosenberg ausschlägt, beeinträchtigt dies nicht die bestehenden Rechte. Ankündigung eigenhändiger Unterzeichnung und Siegelung. Fortsetzung der ursprünglichen Urkunde: Dieser Vergleich wird hiermit bestätigt. Den Vertrag hatte seinerzeit noch der Vetter der Brüder, Johann Christoph von Rosenberg, Mainzischer Amtmann zu Bischofsheim [Bischoffsheim] an der Tauber, mit geschlossen. Die Aussteller (1. Dekan Alexander Schott von Memmelsdorf, Senior und das Kapitel des Stifts St. Burkhard in Würzburg (Wirtzburg), 2. Konrad [Conradt] Albrecht und Georg Sigismund [Jörg Sigmundt] von Rosenberg, Brüder ) haben ihr adeliges Siegel angehängt. Zwei Originale sind angefertigt worden, jede Partei hat eines erhalten.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: 4, S1 dunkelbraun in Wachsschale in Holzkapsel ohne Deckel, S2 rot mit starken Randausbrüchen rechts, geringe Reste einer Wachsschale,S3 rot mit Randausbrüchen rechts in rechts beschädigter Wachsschale und Holzkapsel ohne Deckel, S4 rot in Wachsschale ohne Deckel
Maße: 62 x 34,5 cm
Sprache
Deutsch