Reichsstädte
Als Reichsstädte wurden die reichsunmittelbaren - also direkt dem Kaiser unterstellten - Stadtgemeinden des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet. Sie waren im Städtekollegium des Reichstags vertreten und genossen weitgehende Autonomie. Im Historischen Archiv befinden sich Teile reichsstädtischer Überlieferung aus etwa 20 Orten, u. a. Nürnberg, Regensburg und Windsheim.