Linie II, Amalie von Andrian (1899-1980), 6 - zu den Enkeln
Signatur
FM-AND 0831
Datierung
2001, 2003, 2008
Umfang
1 Konvolut
Beschreibung
Unterlagen zu den zweit- und drittgeborenen Enkeln.
Bemerkungen (öffentlich)
Art. 10 (3) Bay. Archivgesetz: "(...) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. (...)"
Altsignatur
Familien: Andrian-Werburg, Freiherren von, 831
FM-AND 0831 – Linie II, Amalie von Andrian (1899-1980), 6 - zu den Enkeln