Linie II, Klaus von Andrian (1930-2004), 14: Korrespondenz mit Familienmitgliedern - Nichte Bettina von Andrian

Signatur
FM-AND 0907
Datierung
1996, 2003, 2012
Umfang
1 Konvolut[?]
Bemerkungen (öffentlich)
Art. 10 (3) Bay. Archivgesetz: "(...) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. (...)"
Altsignatur
Familien: Andrian-Werburg, Freiherren von, 907