Linie II, Klaus von Andrian (1930-2004), 24: Korrespondenz mit Familienmitgliedern - Neffe Luitpold mit Corinne und Kindern
Signatur
FM-AND 0917
Datierung
1985-2012
Umfang
1 Konvolut
Bemerkungen (öffentlich)
Art. 10 (3) Bay. Archivgesetz: "(...) Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. (...)"
Altsignatur
Familien: Andrian-Werburg, Freiherren von, 917
Verwahrende Institution
FM-AND 0917 – Linie II, Klaus von Andrian (1930-2004), 24: Korrespondenz mit Familienmitgliedern - Neffe Luitpold mit Corinne und Kindern