Heiratsbrief für Konrad Imhoff und Klara Volckamer
Signatur
FM-IMH-1 05.10
Datierung
16.05.1422
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Schultheiß Wigoläus von Wolfstein ("Wygeleis vom Wolfstein") stellt einen Heiratsbrief für Klara Volckmeyer ("junkfrawn claren dez hansen volkmeyrs tochter") und Konrad Imhoff ("cuntzen Im hof") aus. Hans Volckmeyer ("hanns volkmeyr") muss Konrad Imhoff 600 Gulden Mitgift zahlen, "sie in kleiden nach seinen eren" und räumt ihnen ein Erbrecht ein. Konrad Imhoff muss seiner Frau 800 Gulden Morgengabe zahlen. Sollte einer von beiden sterben fallen beide Teile an den überlebenden Partner, sollten Erben existieren oder nicht. Sollte Konrad zuerst sterben erhält Klara beide Zuschätze, das restliche Erbe Konrads und alle ihre "kleider und kleinod". Ihre Kindern sollen den übrigen Kindern Konrads erbrechtlich gleichgestellt werden und "was Ir yglichs het oder gewinne über bede zuschetzze damit möht es mit sein ainshand tun vnd lassen was es wolt". "Auch solt er sie niht benoten, dheins gescheffts noch aufgebens, geschehe es aber darüber daz solte weder krafft noch macht haben". Für die Mitgift sollen Hans Tucher der Ältere ("hans Tucher der elter"), Peter und Andreas Volckmeyer ("peter und Andres die volkmeyr") bürgen. Für die Morgengabe sollen Lorenz Schürstab ("laurenzen Schürstab) sowie Sebald und Heinrich Imhoff ("Sebolt vnd Heintz ym Hof) bürgen. Siegler: Gericht zu Nürnberg. Zeugen: Wilhelm Mendel ("wilhalm mendell"), Berthold Tucher ("berchtolt Tucher") und Peter Haller der Jüngere ("peter haller der jungern").
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, anhängend
Material / Technik: Pergament
Format / Größe: 29 x 29 cm
Altsignatur
Familien: Imhoff, von I 5.10
FM-IMH-1 05.10 – Heiratsbrief für Konrad Imhoff und Klara Volckamer